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Zeitplan für Kindergrundsicherung wird geprüft - Stufenweise Einführung denkbar
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) überprüft ihren Zeitplan für den Start der Kindergrundsicherung. Das entsprechende Gesetz solle zwar "zum 1. Januar 2025 in Kraft treten", heißt es in einem am Mittwoch bekannt gewordenen regierungsinternen Papier. Die Regierung prüfe aber nun das Anliegen des Bundesrats, ob "Anpassungen an diesem Datum nötig sind". Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte kürzlich den geplanten Starttermin am 1. Januar 2025 für nicht machbar erklärt.
Aus Sicht der Bundesagentur ist frühestens Anfang Juli 2025 der Start aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen möglich. Auch die Bundesländer lehnten Teile der Reform aus Angst vor Doppelstrukturen in der Verwaltung ab. Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig.
"Ob ein stufenweises Inkrafttreten in Frage kommt und wie eine Stufenlösung aussehen kann, muss gemeinsam mit der BA bewertet werden", heißt es in dem Papier für die Kabinettsitzung am Mittwoch, das AFP vorlag. Dies sei auch "von den notwendigen Vorlaufzeiten für die IT-Umsetzung abhängig".
Mit der Kindergrundsicherung sollen von 2025 an bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag für ärmere Familien gebündelt und das Antragsverfahren vereinfacht werden. Durch höhere Leistungen und eine Bringschuld des Staates will die Regierung so Kinderarmut effektiver bekämpfen.
Auch in anderen Punkten kommt die Familienministerin den Kritikern nun offenbar entgegen, wie aus dem Regierungspapier hervorgeht, über das zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. Kommunalverbände hatten etwa bemängelt, dass Familien, die Bürgergeld beziehen, sich künftig zusätzlich an den für die Kindergrundsicherung geplanten "Familienservice" wenden müssten, um Hilfe zu erhalten.
"Schnittstellen der Kindergrundsicherung zu anderen Leistungen, insbesondere dem Bürgergeld, für betroffene Familien sollen möglichst einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden", heißt es in dem Papier weiter. Jobcenter und Familienservice sollten "eng zusammenarbeiten".
Mögliche Änderungen beim Zeitplan könnten laut "Süddeutscher Zeitung" auch Probleme beim Haushalt 2025 entschärfen. Für das Projekt sind zunächst 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte wegen der Engpässe im Haushalt aber auch Sparmaßnahmen bei Sozialausgaben gefordert. Mit einer späteren beziehungsweise stufenweisen Einführung könnten die Kosten im Einführungsjahr 2025 sinken.
Bis 2028 sollen die Kosten nach den bisherigen Plänen auf rund sechs Milliarden Euro steigen. Inwiefern diese Ausgaben bei einem späteren Start langsamer wachsen würden, ist noch unklar.
F.Pedersen--AMWN