-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
Generalstaatsanwaltschaft Berlin: Palästinenserpräsident Abbas genießt Immunität
Gegen Palästinenserpräsident Mahmud Abbas wird in Berlin kein Ermittlungsverfahren wegen einer Holocaust-Äußerung im Bundeskanzleramt eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte die entsprechenden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Ergebnis, wie sie am Montag mitteilte. Zwar habe Abbas nach Auffassung der Behörde den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, er genieße aber Immunität - eine Strafverfolgung sei nicht möglich.
Abbas hatte Mitte August 2022 nach einem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt vor Journalisten gesagt, Israel habe seit 1947 "50 Massaker, 50 Holocausts" in palästinensischen Orten begangen. Die Äußerung sorgte für große Empörung. Auch Scholz verurteilte sie im Nachgang.
Es habe zwei Strafanzeigen gegeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft nun mit. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil sie keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung sah. Dagegen wurden wiederum Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Diese erklärte nun, dass die Beschwerden Erfolg hatten, soweit es um die strafrechtliche Einordnung der Äußerungen gehe.
Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft verharmlosten sie den Holocaust. Die "Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Gründung des Staates Israel ist nicht ansatzweise mit der Lage der jüdischen Bevölkerung Europas unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vergleichbar", hieß es.
Der Vergleich bagatellisiere Quantität und Qualität der Gräueltaten der Nationalsozialisten. Abbas' Worte seien auch geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Er habe die israelische Politik inhaltlich auf die gleiche Stufe gestellt wie die Maßnahmen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes.
Damit habe er Israels Politik eine solche Verwerflichkeit zugemessen, das sie jeglichen dagegen gerichteten Widerstand legitimieren könne. Die Äußerungen seien somit darauf angelegt gewesen, die Hemmschwelle für Gewalt gegen israelische oder jüdische Einrichtungen herabzusetzen. Allerdings sei es nicht möglich, Abbas deswegen zu verfolgen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft weiter.
Repräsentanten anderer Staaten, die amtlich eingeladen wurden, genießen Immunität. Zwar habe Deutschland die Palästinensergebiete nicht als Staat anerkannt, führte die Behörde aus. Die Regelung solle aber Kontakte zwischen Völkerrechtssubjekten auf höchster Regierungsebene von den Problemen freihalten, die sich aus einer Strafverfolgung ergäben. Zu diesen Subjekten gehörten auch die Palästinensergebiete.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe dazu auch eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts eingeholt. Die beiden Anzeigeerstatter könnten aber nach Auffassung der Behörde noch ein Klageerzwingungsverfahren beginnen. So könnten sie eine Entscheidung des Kammergerichts dazu einholen, ob doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Abbas eingeleitet werden müsse.
D.Moore--AMWN