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Berliner Kammergericht verhandelt wegen mutmaßlicher Russland-Spionage bei BND
Mutmaßlich von Russland bezahlte Spionage beim Bundesnachrichtendienst (BND) hat am Mittwoch das Berliner Kammergericht beschäftigt. Dort begann der Prozess gegen den BND-Mitarbeiter Carsten L. und den selbstständigen Geschäftsmann Arthur E., die Russland deutsche Staatsgeheimnisse verraten und dafür Geld genommen haben sollen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen schweren Landesverrat in zwei Fällen vor, ein Urteil soll frühestens im Sommer fallen.
Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, sollen die beiden eine Art Geschäftsbeziehung aufgebaut haben: L. soll Informationen, die ihm als BND-Mitarbeiter zur Verfügung standen, an E. weitergegeben haben. E. habe als Geschäftsmann unter anderem im Edelmetallhandel in Afrika gute Verbindungen nach Russland gehabt. Er soll die Verbindung zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB hergestellt haben.
Geheimhaltungsbedürftige Informationen des BND seien dann laut Anklage an den FSB weitergegeben worden. Demnach soll es unter anderem um Informationen zum Ukraine-Krieg gegangen sein - um Informationen, die sowohl für Deutschland als auch für Russland besonders wichtig gewesen sein sollen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden mehrere hunderttausend Euro dafür erhielten.
L. wurde im Dezember 2022 festgenommen, E. im Januar. Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft. Das Gericht erweiterte den Haftbefehl gegen sie um den Haftgrund der Verdunklungsgefahr. Es lägen Erkenntnisse vor, dass L. und E. in der Untersuchungshaft unerlaubterweise Kontakt zueinander aufgenommen haben könnten.
Dabei könnten sie Informationen ausgetauscht haben, die das Verfahren beeinflussen könnten, erklärte die Sprecherin. Die beiden dürfen nun außerdem nicht mehr an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen. Die Verteidigung sei aber gegen diese Verschärfung vorgegangen, worüber wiederum noch nicht entschieden sei.
Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin soll auch entschieden sein, ob derjenige Teil der Anklageschrift öffentlich verlesen wird, der bislang aus Sicherheitsgründen als geheim galt. Zudem hätten die Angeklagten angekündigt, sich zu äußern, sagte die Sprecherin. Es war aber unklar, ob sie inhaltlich etwas zu den Vorwürfen sagen wollen.
Der Anwalt von Carsten L. warf dem Gericht vor, sich nicht zu bemühen, "Manipulationen" aufzuklären. Bei einer Verurteilung wegen Landesverrats in besonders schwerem Fall droht den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Das Berliner Kammergericht setzte insgesamt 51 Verhandlungstage bis zum Juli fest. Die Verhandlung hatte wegen des großen Andrangs am Mittwoch mit deutlicher Verspätung begonnen.
L.Mason--AMWN