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Bundesrat macht Weg frei für Pflicht zu Klimaanpassung
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für das Klimaanpassungsgesetz, mit dem die Ampel-Regierung den Schutz vor den Folgen der Erderwärmung voranbringen will. Die Länderkammer billigte das Gesetz in seiner Sitzung am Freitag - der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde nicht angerufen. Das vom Bundestag im November beschlossene Gesetz enthält eine Pflicht zu Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen, etwa zum Umgang mit Extremwetter und zunehmender Hitze.
Damit solle erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben Risikoanalysen und Beratungsangeboten auch ein verpflichtendes Monitoring.
"Klimaanpassung muss überall erfolgen", sagte Christiane Rohleder (Grüne), Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, am Freitag im Bundesrat. Dabei gehe es um Fragen der Gerechtigkeit und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Rohleder bezeichnete die Klimaanpassung als "wichtiges Thema, um die Lebensqualität für alle in Deutschland zu verbessern".
Das Umweltministerium hatte bereits darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2000 durch Extremwetterereignisse, von denen nach Einschätzung von Expertinnen und Experten viele durch den Klimawandel verursacht oder verstärkt wurden, in Deutschland Schäden von mehr als 145 Milliarden Euro entstanden seien. Allein seit 2018 seien es rund 80 Milliarden Euro gewesen.
Laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten durch Extremwetter und Klimafolgen zudem bis Mitte des Jahrhunderts wirtschaftliche Folgekosten von bis zu 900 Milliarden Euro entstehen.
L.Harper--AMWN