-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
TAP erhält neue Autonomie: Lufthansa-Deal und Regierungsdekret
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Gericht: Kein Asyl für Iranerinnen allein wegen Verweigerung von Kopftuch
Eine Verweigerung des Kopftuchs ist für Frauen aus dem Iran laut Gerichtsurteilen noch kein ausreichender Asylgrund. Anspruch auf Schutz bestehe nur, wenn sich "westliche" Werte und Lebensstil zu einem "identitätsprägenden Bekenntnis" verfestigt hätten, entschied das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig in zwei am Montag bekanntgegebenen Urteilen. (Az.: 2 LB 8/22 und 2 LB 9/22). Nach einem weiteren Urteil sind Angehörige der Ahwazi im Iran keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt, Menschenrechtler dieser Gruppe können aber Anspruch auf Asyl haben (Az.: 2 LB 7/22).
Die zwei klagenden Frauen hatten beide erklärt, sie wollten kein Kopftuch tragen und hätten sich an den hiesigen "westlichen Lebensstil" gewöhnt. Das OVG entschied, dies führe noch nicht mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" zu einer Verfolgung. Gleiches gelte für eine illegale Ausreise aus dem Iran, einen Asylantrag und einen längeren Aufenthalt im westlichen Ausland sowie eine "reine Formalkonversion zum Christentum" oder die bloße Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland. Daher wies das OVG die zweite Klägerin ab.
Die erste hatte dagegen Erfolg. Hier zeigten sich die Schleswiger Richter überzeugt, dass bei ihr "ein identitätsprägendes Bekenntnis zu 'westlichen' Werten besteht". Ihr sei es daher nicht zumutbar, sich den "diesen Werten widersprechenden Vorschriften des iranischen Staats zu unterwerfen". Zudem habe sie sich im Iran aktiv für die Frauenrechte eingesetzt und sich auch in Deutschland "hervorgehoben exilpolitisch betätigt". Ein diesbezügliches Foto sei "im Internet leicht auffindbar".
Ein dritter Kläger gehört zu den Ahwazi, einer arabischen Bevölkerungsgruppe mit etwa vier Millionen Angehörigen im Iran. Hierzu urteilte das OVG, dass diese Menschen sich nicht auf eine sogenannte Gruppenverfolgung stützen könnten. Zwar gebe es "zahlreiche faktische Diskriminierungen und Einschränkungen", diese würden aber "eine verfolgungsrelevante Schwelle nicht überschreiten". Der Kläger habe sich aber aktiv und mit Namensnennung im Internet für die Menschenrechte der Ahwazi eingesetzt. Da der Iran dies als regimekritisch bewerten könne, sprach das OVG ihm Flüchtlingsschutz zu.
O.Norris--AMWN