-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
TAP erhält neue Autonomie: Lufthansa-Deal und Regierungsdekret
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Befugnisse von Bundeskriminalamt
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in Karlsruhe mit einer Verhandlung über die schwierige Balance zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Schutz vor schweren Straftaten begonnen. Es geht um die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Überwachung von Kontaktpersonen und beim Umgang mit personenbezogenen Daten. An das Gericht wandten sich fünf Beschwerdeführende, darunter Anwältinnen und Aktive aus der Fußballfanszene. (Az. 1 BvR 1160/19)
Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie finden, dass die angegriffenen Regeln im Bundeskriminalamtgesetz gegen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Momentan erlaube die Regelung die Überwachung von zu vielen Menschen, sagte ihr Prozessbevollmächtigter Bijan Moini vor Gericht.
Er kritisierte das Zusammenführen von Daten in einer zentralen Sammlung. Dies berge das Risiko, dass Daten aus dem Zusammenhang gerissen würden. So könnten Menschen als Verdächtige in die Datenbank geraten, ohne dass sie wirklich eine Straftat begangen hätten, und in Zukunft von der Polizei harscher behandelt werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Befugnisse des BKA vor der Verhandlung in Karlsruhe mit dem Schutz von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise vor Terrorismus. "Neue Kriminalitätsphänomene brauchen auch Antworten des Staats", sagte sie. Die Sicherheitslage in Deutschland habe sich verändert. Während einer laufenden Ermittlung solle keine Zeit damit verloren gehen, unterschiedliche Systeme zu verknüpfen.
Die Verhandlung führe das Gericht "einmal mehr in das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staats und dem Schutz individueller Freiheitsrechte", kündigte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung an.
Das angegriffene Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des BKA und dessen Zusammenarbeit mit den Kriminalämtern der Länder. Das Verfassungsgericht beschäftigt sich nicht zum ersten Mal damit: Eine frühere Fassung verwarf es 2016 teilweise, 2017 wurde das Gesetz novelliert. Ein Urteil wird am Mittwoch noch nicht erwartet. Es ergeht meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
L.Davis--AMWN