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Rechnungshof: Hälfte der Ukraine-Geflüchteten bricht Integrationskurs erfolglos ab
Der Bundesrechnungshof beklagt die aus seiner Sicht mangelhafte Bilanz bei den Integrationskursen von Ukrainerinnen und Ukrainern. "Trotz der hohen Ausgaben sind die Ergebnisse ernüchternd; weniger als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge absolvierte die Integrationskurse mit Erfolg", heißt es in dem Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Der Bericht lag der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vor.
Der Rechnungshof beruft sich in seinem Bericht auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Demnach erhielten seit Kriegsbeginn im Februar 2022 fast 450.000 Ukrainerinnen und Ukrainer die Zulassung für einen Integrationskurs, rund 198.000 von ihnen bekamen einen Platz zugewiesen. "Mehr als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge schloss den Integrationskurs erfolglos ab", heißt es jedoch im Bericht des Rechnungshofs weiter.
Bis Ende September 2023 beendeten demnach rund 135.000 Ukrainerinnen und Ukrainer ihren Integrationskurs – 61.266 oder 46 Prozent davon erfolgreich. Sie erreichten beim Deutsch-Test das Niveau B1 und bestanden den Test "Leben in Deutschland". Von den 56.750, die durchfielen, scheiterten die meisten am Sprachtest. 16.546 Ukrainerinnen und Ukrainer brachen ihre Kurse laut Bericht ohne Testteilnahme ab.
Die Erfolgsquote von 46 Prozent sei "ernüchternd und kann nicht zufriedenstellen", schreiben die Prüfer des Bundesrechnungshofs. Das Bundesinnenministerium und das BAMF sollten einen schnellen Zugang zum Integrationskurs gewährleisten, insbesondere für ukrainische Geflüchtete. Der Rechnungshof forderte die beiden Behörden aber auf, zu untersuchen, "wie sie dazu beitragen können, den Anteil der erfolgreichen Teilnahmen zu erhöhen und den Anteil der Abbrüche zu verringern".
"Die große Mehrheit - rund 90 Prozent - der ukrainischen Testteilnehmenden erreichen im Sprachtest das Niveau B1 oder das darunter liegende Niveau A2", erklärte ein Sprecher des BAMF zum Bericht des Rechnungshofs. Dies erreichten sie "trotz fluchtbedingter Einflussfaktoren wie zum Beispiel unklarer Bleibeabsichten oder Traumatisierung". Der Bundesrechnungshof nenne das A2-Ergebnis erfreulich und bemängele, dass es dem gesetzlichen Ziel von B1 nicht entspricht, ergänzte der Sprecher.
Das Niveau B1 sei aber "ein bewusst ambitioniert gesetztes Ziel". Selbst wenn bei einem Abschluss mit A2 formal das gesetzlich gesteckte Kursziel B1 nicht erreicht wurde, sei "der Lernfortschritt beachtlich und eine gute Grundlage für die weitere Integration".
P.Martin--AMWN