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Europäischer Gerichtshof urteilt zu häuslicher Gewalt als Fluchtgrund
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), inwieweit häusliche und familiäre Gewalt als Fluchtgrund anzuerkennen ist. Im konkreten Fall ersuchte eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit in Bulgarien um internationalen Schutz. Sie sei zwangsverheiratet sowie dann von ihrem Mann und ebenso von ihrer Herkunftsfamilie bedroht worden. (Az. C‑621/21)
Die Frau fürchtet nach eigenen Angaben nun, Opfer eines Ehrenmords zu werden. Das zuständige Gericht in Bulgarien möchte vom EuGH wissen, ob solche Umstände die Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen oder ob der Frau zumindest sogenannter subsidiärer Schutz vor einer Abschiebung zu gewähren ist.
G.Stevens--AMWN