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Bundesverfassungsgericht urteilt über Streichung von Staatsgeldern für NPD
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe darüber, ob der NPD die staatlichen Zuschüsse gekürzt und steuerliche Vergünstigungen gestrichen werden. Die Partei, die sich inzwischen Die Heimat nennt, wurde 2017 nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einfluss nicht erreichen könnte. 2019 stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat den Antrag auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung. (Az. 2 BvB 1/19)
Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen erhalten. Das war bei der NPD beziehungsweise Heimat zwar zuletzt nicht mehr der Fall. Sie profitierte aber noch von Steuervergünstigungen. Verfassungsfeindlichen Parteien können Staatsgelder für zunächst sechs Jahre gestrichen werden. Entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht - am Dienstag zum ersten Mal überhaupt. Das Urteil wird auch mit Blick auf die AfD mit Spannung erwartet, denn es wird diskutiert, ob ein solches Verfahren auch gegen die AfD möglich wäre.
L.Harper--AMWN