-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Chervon ernennt Jody Grimsley zum Senior National Account Manager
-
Chervon befördert Soobia Haroon zur Vice President, Human Resources - NA
-
Chervon ernennt Thomas Scherer zum Vice President of Organizational Development - Sales, End User Marketing, and Service
-
Aer Lingus und MTech Mobility nehmen ein Technologieprogramm für die Bodenabfertigung an drei irischen Flughäfen in Betrieb
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
Internationaler Gerichtshof entscheidet im "Völkermord"-Verfahren gegen Israel
Im vielbeachteten Verfahren gegen Israel wegen der Vorwürfe des "Völkermords" im Gazakrieg hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag angekündigt, am Freitag eine Entscheidung zu verkünden. Die Richter könnten Israel per Eilanordnung anweisen, die Angriffe auf den Gazastreifen sofort einzustellen. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu erklärte bereits, sich an keine Anordnung des IGH gebunden zu fühlen.
"Niemand wird uns aufhalten - nicht Den Haag, nicht die Achse des Bösen und auch sonst niemand", sagte Netanjahu vor gut einer Woche mit Blick auf die mit dem Iran verbündeten Gruppen der "Achse des Widerstands", der auch die radikalislamische Hamas angehört.
Südafrika hatte Klage vor dem IGH erhoben und wirft Israel einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention vor. In dem seit dem 11. Januar laufenden Verfahren forderten die Kläger von dem UN-Gericht, Israel im Eilverfahren anzuweisen, seinen Militäreinsatz im Gazastreifen sofort einzustellen.
Mit seinem Vorgehen verfolge Israel "das Ziel, Palästinenser im Gazastreifen als Teil der größeren nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser zu vernichten", argumentierte Südafrika in seiner Klageschrift.
Israel verteidigte sich in einer Anhörung gegen den Vorwurf des "Völkermords" und erklärte, Südafrika habe dem Gericht "leider eine völlig verzerrte" Bild der Tatsachen und der rechtlichen Einordnung vorgelegt. "Was Israel mit seinen Operationen im Gazastreifen bezweckt, ist nicht die Vernichtung eines Volkes, sondern der Schutz eines Volkes, seines Volkes, das von mehreren Fronten angegriffen wird", sagte der Anwalt Tal Becker.
Am Freitag will nun der IGH zunächst ausschließlich in dem Eilverfahren über einen möglichen Stopp des israelischen Angriffe im Gazastreifen entscheiden. Bis zu einem abschließenden Urteil zum Vorwurf des "Völkermords" wird es Jahre dauern. Dennoch könnte das Urteil schon jetzt den politischen Druck auf Israel erhöhen.
Israels Verbündeter USA hat die Klage Südafrikas als unbegründet zurückgewiesen und eine entschiedene Verteidigung zugesagt. Auch die Bundesregierung wies den gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords "entschieden und ausdrücklich" zurück. Deutschland will sich in der Hauptverhandlung als Drittpartei äußern.
Am 7. Oktober waren hunderte Kämpfer der von den USA und der EU als Terrororganisation eingestuften Hamas nach Israel eingedrungen und hatten Gräueltaten überwiegend an Zivilisten verübt. Nach israelischen Angaben wurden etwa 1140 Menschen getötet und rund 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Israel greift den Gazastreifen seither massiv an. Nach nicht unabhängig überprüfbaren Hamas-Angaben wurden in dem Palästinensergebiet bisher mehr als 25.700 Menschen getötet, darunter mehr als zwei Drittel Frauen und Kinder.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Seine Urteile sind bindend. Allerdings stehen dem IGH keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen.
A.Jones--AMWN