-
Teheran dementiert Raketenangriff auf Emirate - Abu Dhabi stoppt Handel mit Iran
-
Hitzeschutz: Hubig will Einbau von Klimaanlagen für Mieter erleichtern
-
Angélique Kidjo bekommt als erste afrikanische Sängerin Stern auf "Walk of Fame"
-
Dobrindt: Merz ist der Richtige zum richtigen Zeitpunkt
-
Astronautin Adenot absolviert als erste Französin Außeneinsatz im All
-
Ecuadorianische Diplomatin A-Baki will UN-Generalsekretärin werden
-
Alhambra in Granada nach zweitem Erdbeben wegen Schäden geschlossen
-
USA verhängen Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Tomoko Akane
-
"Neurologische Dysfunktion": Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
IAEA findet "einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien
-
Bayerns Generalprobe: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
FC Bayern: Erneuter Schreckmoment um Musiala
-
Social-Media-Sucht: US-Staatsanwältin wirft Meta "Ausnutzung" von Kindern vor
-
Transfer-Saga beendet: Rodris Wechsel nach Barcelona perfekt
-
Klingbeil fordert Konsequenzen nach Äußerungen von Israels Minister Ben Gvir
-
In letzter Minute: Trump und Carney verhandeln über drohende US-Zölle gegen Kanada
-
Putin empfängt Myanmars Staatschef Min Aung Hlaing im Kreml
-
US-Sender ABC klagt gegen vorzeitige Lizenzprüfung - und sieht "Vergeltung" durch Trump
-
Wettbewerbsregeln: Apple gibt Druck aus Brüssel nach und ändert App Store
-
Trump veröffentlicht Karte mit Straße von Hormus als US-Territorium
-
Mögliche Unterstützung von BSW für AfD - Debatte gewinnt vor Wahlen an Schärfe
-
IAEA: "Einige Tonnen Nuklearmaterial" in Syrien gefunden
-
Britischer Klimaschutz-Versuch: Weniger Kondensstreifen durch Google-Technologie
-
Klimaschutz im Grundgesetz: Klingbeil warnt Union vor Blockade
-
Russische Wahlkampf-Einmischung: Frankreichs Justiz ermittelt
-
US-Sender ABC verklagt Medienaufsichtsbehörde wegen drohenden Lizenzentzugs
-
BSW-interner Streit: Voigt sieht Koalition in Thüringen gestärkt
-
Belgischer Außenminister muss bei Besuch in Kiew in Luftschutzbunker
-
Bis 2029: VfB verlängert mit Sportvorstand Wohlgemuth
-
Wadephul weist Lawrows Drohung als "absurde Propaganda" zurück
-
Feuerwehr will Brand im Osten Belgiens "einkreisen"
-
"Ende der Brandmauer": BSW-Spitzenkandidaten legen vor Wahlen im Osten nach
-
Russische Cyberangriffe auf Kandidaten: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Löwen-Coup: Jónsson kommt 2027 aus Magdeburg
-
In Wohnung in Hessen getöteter 20-Jähriger: Tatverdächtiger festgenommen
-
Britischer Premier bestätigt Nachrichten-Austausch mit falscher US-Stabschefin
-
Menschen absichtlich angefahren: Psychiatrie für 27-Jährigen in Brandenburg
-
Astronautin Adenot als erste Französin auf Außeneinsatz im All
-
Wahlen in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
DFB-Schiris: WM-Regeln weitgehend auch in der Bundesliga
-
Waldbrände: Richterbund lehnt Strafverschärfungen ab
-
Comeback geplatzt: Hartenstein fällt mit Knöchelverletzung aus
-
Füllkrug kehrt nach Bremen zurück
-
Lebenslange Haft für 43-Jährigen nach Mord an Bekanntem in Keller in Hessen
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Dobrindt vermutet Verbindungen zu anderen Anschlagsplänen
-
US-Konzern OpenAI setzt auf potenziell weltgrößtes KI-Rechenzentrum in Ohio
-
Hitze und Trockenheit: Bauern erwarten leicht unterdurchschnittliche Ernte
-
Vergewaltigungsverdacht: Ermittlungen gegen früheren Pariser Priester
-
Coldcase in Rheinland-Pfalz: Prozessbeginn mehr als 30 Jahre nach Sexualmord
-
Schleswig-Holstein: Großrazzia wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Clanmilieu
EuGH: Erwachsenwerden nach Antragstellung hebelt Recht auf Familiennachzug nicht aus
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hat auch dann das Recht auf die Familienzusammenführung mit seinen Eltern, wenn er während des Verfahrens dazu volljährig wird. Dieses Recht dürfe nicht von der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags abhängen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Österreich. (Az. C-560/20)
Dort war ein damals noch minderjähriger Syrer als Flüchtling anerkannt worden. Seine Eltern und seine volljährige behinderte Schwester beantragten Aufenthaltstitel, um zu ihm ziehen zu können. Die österreichischen Behörden wiesen die Anträge ab, weil der junge Syrer inzwischen volljährig geworden war. Dagegen zogen seine Angehörigen vor Gericht.
Das Wiener Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es gab an, dass die Schwester wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sei, und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Dieser erklärte nun, dass unter diesen außergewöhnlichen Umständen auch die Schwester einreisen dürfe. Sonst würde dem Flüchtling de facto sein Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern genommen, weil diese die Tochter nicht zurücklassen könnten.
Auch dürfe von der Familie nicht verlangt werden, dass sie vor dem Nachzug ausreichende Einkünfte, eine Wohnung und Krankenversicherung in Österreich habe. Es sei fast unmöglich, dass ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling diese Voraussetzungen erfülle, führte der EuGH aus.
Auch für die Eltern sei das äußerst schwierig, bevor sie nach Österreich gezogen seien. Diese Mittel vorauszusetzen, liefe dem EuGH zufolge darauf hinaus, dem Minderjährigen sein Recht auf Familienzusammenführung zu nehmen.
Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
D.Cunningha--AMWN