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Hafturteil gegen irakische IS-Mitglieder wegen Kriegsverbrechen rechtskräftig
Wegen Kriegsverbrechen müssen zwei Iraker lange in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Juni 2021 gegen die beiden Männer bestätigt habe. Es ist damit rechtskräftig. Nach Feststellung des Kammergerichts gehörten die Männer, Vater und Sohn, im Irak der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. (Az. 3 StR 160/22)
Im Jahr 2015 kamen sie nach Deutschland, Ende 2018 begann der Prozess gegen sie. Nach mehr als zweieinhalb Jahren und 164 Verhandlungstagen verhängte das Kammergericht gegen den älteren Mann, den inzwischen 48-Jährigen Raad A., eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sein Sohn Abbas R., heute laut BGH mindestens 24 Jahre alt, wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Das Kammergericht sah als erwiesen an, dass sich Vater und Sohn im Sommer 2014 in ihrer irakischen Heimatstadt Mossul dem IS angeschlossen und im Oktober desselben Jahres an einer öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangenen beteiligt hatten. A. habe den Gefangenen bewacht und zusammen mit anderen IS-Mitgliedern zum Hinrichtungsort gebracht. Der damals noch minderjährige R. habe den Mann beschimpft und bespuckt.
Der IS filmte das Ganze und veröffentlichte das Video. Die Angeklagten hätten gewusst, dass diese Veröffentlichung dazu diente, die Macht des IS propagandistisch zu demonstrieren und seine Gegner einzuschüchtern, erklärte das Kammergericht.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter 2021 darauf hin, dass A. und R. sich nicht mit der radikalreligiösen Ideologie des IS identifiziert hätten, sondern ihnen vielmehr nach Einzug des IS im Sommer 2014 in Mossul der Anschluss an die Miliz "opportun schien, um von den neuen Machthabern zu profitieren".
Gegen das Urteil zogen beide Angeklagten vor den Bundesgerichtshof. Dieser verwarf ihre Revisionen aber nun als unbegründet.
D.Sawyer--AMWN