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UN-Gericht erklärt sich weitgehend zuständig für Kiews Klage zu russischer Invasion
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat sich für eine Klage der Ukraine aus der Zeit unmittelbar nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 größtenteils zuständig erklärt. Das Gericht verwarf am Freitag weitestgehend einen Einspruch Moskaus, keine Befugnisse für eine Entscheidung in dieser Sache zu haben. Allerdings erklärte das Gericht sich für nicht zuständig, über den ukrainischen Vorwurf zu entscheiden, dass Russland gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen habe.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte den Einmarsch seiner Soldaten in die Ukraine am 24. Februar 2022 zunächst selbst unter anderem damit begründet, dass die russischstämmige Bevölkerung in der Ostukraine "Schikanen und einem Völkermord durch das Kiewer Regime" ausgesetzt sei. Nur zwei Tage später hatte die Ukraine eine Klage beim IGH eingereicht, in der sie die Vorwürfe "nachdrücklich bestritt" und ihrerseits Moskau einen Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention zur Last legte.
In einem vorläufigen Urteil vom März 2022 hatte der IGH Russland zu einem sofortigen Stopp der Invasion aufgefordert, wogegen Moskau jedoch mit Verweis auf die Befugnisse des Gerichts Einspruch erhob.
Der IGH in Den Haag ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Allerdings stehen dem Gericht keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Im Fall der Ukraine wird die Durchsetzung des Urteils zudem durch den andauernden Krieg erschwert.
F.Bennett--AMWN