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Menschenrechtsgericht verurteilt Frankreich wegen Einkesselns von Demonstranten
Wegen des Einkesselns von Demonstranten, die 2010 gegen eine geplante Rentenreform protestiert hatten, hat das Europäische Menschenrechtsgericht Frankreich verurteilt. Die Polizeitaktik, eine Gruppe von Menschen einzukreisen und dadurch festzuhalten, habe "zu dem Zeitpunkt keine rechtliche Basis gehabt", urteilten die Richter am Donnerstag in Straßburg.
Die zwölf Klägerinnen und Kläger waren im Oktober 2010 bei einer Demonstration in Lyon mehrere Stunden lang mit zahlreichen weiteren Menschen von der Polizei eingekesselt worden. Die Behörden erklärten das Vorgehen der Sicherheitskräfte mit der möglichen Präsenz von Randalierern und einer gründlichen Ausweiskontrolle.
Das Straßburger Gericht hingegen betonte, dass jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit eine gesetzliche Grundlage haben müsse. Dies sei damals nicht der Fall gewesen.
Das französische Innenministerium veröffentlichte 2021 neue Regeln für den Einsatz von Polizisten bei Demonstrationen. Demnach ist das Einkesseln unter bestimmten Umständen möglich. Die Technik dürfe nur so lange angewandt werden wie nötig. Das Verlassen des abgesperrten Bereichs müsse ständig den Umständen angepasst werden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Anwalt der Klagenden begrüßte einen "grundsätzlichen Sieg". Die Tatsache, dass der Einsatz der Technik nun gesetzlich geregelt sei, bedeute jedoch keinen Blankoscheck für die Sicherheitskräfte, betonte Patrice Spinosi. Ein unangemessener Einsatz bedrohe weiterhin die Bewegungs- und Meinungsfreiheit, fügte er hinzu.
Das Gericht verurteilte Frankreich dazu, den Klägerinnen und Klägern die Verfahrenskosten in Höhe von 1700 Euro zu erstatten.
F.Dubois--AMWN