-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
Vettel gratuliert Nachfolger Antonelli: "Genieß es"
-
Wunderkind am Ziel: Antonelli jüngster Formel-1-Weltmeister
-
"Heat"-Regisseur Michael Mann verletzt sich versehentlich mit Schusswaffe
-
Ukraine-Krieg: Feuerpause in Stadt Oleschky zu Ende gegangen
-
Offener Streit bei US-Demokraten in Michigan vor Kongresswahl
-
Kongresswahl: Trump scheitert mit Präventiv-Klage zu Namensvettern in Alaska
-
Digitalminister Wildberger bestätigt Hackerangriff auf Abgeordnete und Regierungsmitglieder
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa siegt bei Präsidentenwahl in Bulgarien
-
DFB-Pokal: Bayern empfängt Hertha, BVB in Frankfurt
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa gewinnt Präsidentschaftswahl in Bulgarien
-
Nach Pokalerfolg: Eintracht besiegt HSV erneut
-
Matchwinner Havertz: Arsenal gewinnt in Liverpool
-
Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern
-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
Heilpraktiker scheitern in Karlsruhe mit Beschwerden wegen Blutentnahme-Verbot
Zwei Heilpraktikerinnen und ein Heilpraktiker sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Beschwerden gegen das Verbot gescheitert, für die sogenannte Eigenblutbehandlung Blut abnehmen zu dürfen. Sie hätten ihre Behandlungsmethoden nicht detailliert genug beschrieben, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Ebensowenig hätten sie genaue Unterlagen über die Verfahren vorgelegt, die sie anwandten. (Az. 1 BvR 2078/23 u.a.)
Beides sei aber entscheidend, um beurteilen zu können, ob hier eine Ausnahmeregelung des Transfusionsgesetzes greife, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut entnehmen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen unter anderem für sogenannte homöopathische Eigenblutprodukte, wenn dazu nur eine kleine Menge Blut gebraucht wird.
Die Heilpraktikerinnen und der Heilpraktiker hatten das entnommene Blut mit Ozon, einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. Die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Münster verbot ihnen, für diese Art Therapie selbst Blut abzunehmen. Dagegen zogen sie vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber im Juni, dass hier keine Ausnahme gegen den sogenannten Arztvorbehalt greife. Es handle sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, begründete es seine Entscheidung, denn das Verfahren werde nicht im Europäischen Arzneibuch oder einem in der EU offiziell gebräuchlichen Arzneibuch beschrieben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte folglich das Verbot der Blutentnahme durch die Heilpraktikerinnen und den Heilpraktiker für die Eigenbluttherapie.
Gegen dieses Verbot wandten sie sich mit ihren Verfassungsbeschwerden, hatten nun aber keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerden für unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an.
Es gebe diverse Eigenblutbehandlungen mit unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen, führte es aus. Nur wenn die konkrete Behandlungsmethode bekannt sei, könne das hier angegriffene Verbot verfassungsrechtlich beurteilt werden. Denn dazu müssten die Richterinnen und Richter die Gesundheitsrisiken kennen, die damit verbunden seien. Diese seien je nach Methode unterschiedlich.
J.Oliveira--AMWN