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Klimaproteste verwerflich: OLG hebt Freispruch für Letzte Generation auf
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat einen Freispruch für einen an drei Straßenblockaden beteiligten Klimaaktivisten durch das Amtsgericht Freiburg aufgehoben. Laut der am Dienstag verkündeten Entscheidung stufte das Amtsgericht die Straßenblockaden zwar zu Recht als Nötigung ein, verneinte aber zu Unrecht die eine Rechtswidrigkeit begründende Verwerflichkeit. Damit muss nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts Freiburg neu über den Fall entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil vom November 2022 vor, bei dem der inzwischen 32 Jahre alte Aktivist der Gruppe Letzte Generation einen Freispruch bekommen hatte. Der Mann hatte sich im Februar 2022 an drei Straßenblockaden in Freiburg beteiligt, durch die der Verkehr zum Erliegen kam und auch kilometerlange Staus entstanden. So entstand auf der Autobahn 5 ein zeitweilig 18 Kilometer langer Stau.
Wie das OLG entschied, hält die Bewertung des Amtsgericht zur nicht vorhandenen Verwerflichkeit des Vorgehens einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Der Begriff der Verwerflichkeit sei nicht im Sinn eines moralischen Werturteils zu verstehen, sondern meine sozialwidriges Verhalten. Deshalb müssten bei der Frage der Verwerflichkeit alle wesentlichen Umstände erfasst und abgewogen werden - darunter auch die Auswirkungen auf Dritte, in diesem Fall also etwa die Zeit, welche die Autofahrer durch den Stau verloren.
Weil dies nicht geprüft worden sei, sei das ursprüngliche Urteil lückenhaft. Das Amtsgericht hätte laut OLG zudem prüfen müssen, inwieweit die von den Blockaden betroffenen Autofahrer in Beziehung zu den Blockaden standen. So bezog die Letzte Generation bei den Aktionen nicht nur Protest gegen den Kohlendioxidausstoß beim Autofahren ein, sondern richtete diese auch gegen Lebensmittelverschwendung. Bei diesem Protestgrund habe aber keine direkte Verbindung zu den betroffenen Autofahrern bestanden.
Wie das OLG abschließend entschied, dürfte es fern liegen, im vorliegenden Fall keine Verwerflichkeit festzustellen.
O.M.Souza--AMWN