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Tod von Mann nach Einsatz in Mannheim: Geldstrafe und Freispruch für Polizisten
Im Prozess um den Tod eines Manns nach einem Polizeieinsatz in Mannheim ist ein Polizeibeamter zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim verhängte gegen den Angeklagten am Freitag wegen Körperverletzung im Amt eine Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro. Ein weiterer Beamter, der wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt war, wurde freigesprochen.
Ein psychisch kranker 47-Jähriger war im Mai 2022 nach einem Polizeieinsatz gestorben. Der Hauptangeklagte soll ihn mit Pfefferspray besprüht und dem Mann vier Faustschläge versetzt haben. Insbesondere die Faustschläge waren nach Ansicht der Richter nicht vom Polizeirecht gedeckt und damit nicht gerechtfertigt.
Allerdings lasse sich die konkrete Todesursache nach dem Einsatz auf dem Mannheimer Marktplatz nicht aufklären. Deshalb sprach das Gericht den Hauptangeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge frei, auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung schied demnach aus.
Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende 47-Jährige hatte sich am 2. Mai 2022 zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Mannheim begeben, verließ dieses jedoch kurz darauf gegen den Rat der Ärzte. Sein behandelnder Arzt folgte ihm, konnte ihn jedoch nicht zur Umkehr bewegen. Daraufhin rief der Psychiater die Polizei, weil er den Patienten für akut eigengefährdet hielt.
Grundsätzlich seien der Polizeieinsatz und die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen den sich widersetzenden Patienten gerechtfertigt gewesen, befand das Gericht. Die dem Mann unter anderem gegen den Kopf versetzten Faustschläge seien allerdings nicht von Notwehr gedeckt gewesen.
Im Verfahren war die Todesursache strittig. Laut dem Gutachten der Staatsanwaltschaft erstickte der Mann infolge einer blutig geschlagenen Nase, nach dem Gutachten der Verteidigung starb er wegen einer schweren Vorerkrankung an Herzversagen. Nach dem Polizeieinsatz kam es in Mannheim zu Protesten und Solidaritätskundgebungen mit dem Verstorbenen.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer sechs Monate Haft. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Die Nebenklage, welche die Angehörigen des Toten vertritt, beantragte dreieinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten Beamten. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, werden beim Polizeipräsidium Mannheim auch die Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizeibeamten weitergeführt.
X.Karnes--AMWN