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Gefährderansprache kurz vor mutmaßlichem Vierfachmord durch Bundeswehrsoldaten
Kurz vor dem mutmaßlichen Vierfachmord durch einen Bundeswehrsoldaten in Niedersachsen hat es nach Angaben der Ermittler eine Gefährderansprache der Polizei bei dem Beschuldigten gegeben. Vorausgegangen sei eine Anzeige wegen Bedrohung durch dessen getrennt lebende Ehefrau und deren mutmaßlichem neuen Freund, teilten die Polizei in Rotenburg an der Wümme und die Staatsanwaltschaft Verden am Montag mit. Dieser sei eines der bei der Gewalttat getöteten Opfer.
Wie die Ermittler weiter mitteilten, handelte es sich bei der sogenannten Gefährderansprache in der vergangenen Woche um eine "Präventivmaßnahme". Es hätten sich bei der Ansprache "keine weiteren Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts" ergeben. Gleichwohl werde es eine interne Aufarbeitung sämtlicher Abläufe durch eine unabhängige Stelle geben.
Der Soldat, zu dessen Identität sich die Ermittlungsbehörden bislang nicht äußerten, erschoss in der Nacht zu Freitag an zwei Tatorten in den Gemeinden Scheeßel und Brockel vier Menschen. Bei den Toten handelt es sich um ein dreijähriges Kind, zwei Frauen im Alter von 33 und 55 Jahren sowie einen 30-jährigen Mann. Auch zu den Identitäten der Toten und den mutmaßlichen Hintergründen des Geschehens machten die Ermittler zunächst keine Angaben.
Medienberichten zufolge soll es sich bei ihnen um den neuen Lebensgefährten der Ehefrau des Verdächtigen und dessen Mutter sowie eine gute Freundin der Ehefrau und deren kleine Tochter handeln. Den Berichten zufolge soll es sich bei dem Beschuldigten außerdem um einen 32-jährigen Fallschirmjäger handeln.
Der Verdächtige stellte sich kurz nach den Taten laut Ermittlern selbst im Eingangsbereich einer Kaserne in Rotenburg. Er wurde festgenommen, später erließ ein Haftrichter dann einen Haftbefehl wegen vierfachen Mordverdachts.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag weiter mitteilten, wurden bei dem Verbrechen wohl keine Waffen aus Bundeswehrbeständen verwendet. Demnach benutzte der Beschuldigte mutmaßlich ein Sturmgewehr und eine Pistole, die ordnungsgemäß auf einer Waffenbesitzkarte des Manns eingetragen waren. Ende des vergangenen Jahres sei demnach von der örtlich zuständigen Waffenbehörde eine routinemäßige Zuverlässigkeitsprüfungkarte erfolgt, teilten diese weiter mit.
H.E.Young--AMWN