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Frankreichs Premier wirbt für Aufnahme von Abtreibungsfreiheit in Verfassung
Frankreichs Abgeordnete sind am Montag im Schloss von Versailles zusammengekommen, um über die Aufnahme der "Freiheit zur Abtreibung" in die Verfassung abzustimmen. "Wir haben eine moralische Pflicht gegenüber den Frauen", sagte Premierminister Gabriel Attal zum Auftakt der Sitzung. Er erinnerte an die Frauen, die bei heimlichen Abtreibungen gestorben seien.
Die 925 Mitglieder der Nationalversammlung und des Senats sind gemeinsam zur Abstimmung aufgerufen. Die nötige Drei-Fünftel-Mehrheit dürfte erreicht werden, da beide Kammern des Parlaments bereits mit großer Mehrheit für das verfassungsmäßig verankerte Recht auf Abtreibung gestimmt haben.
Damit dürfte Frankreich weltweit das erste Land werden, dass die "garantierte Freiheit" zum Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich in der Verfassung verankert. "Frankreich ist an der Spitze des Fortschritts", betonte die Vorsitzende der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet in Anspielung auf Länder, in denen das Recht auf Abtreibung beschnitten wird, etwa in den USA oder in Osteuropa.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte mit dem Vorschlag 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert. Die Verfassungsänderung hat in erster Linie symbolischen Charakter. Der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. Mehr als 80 Prozent der Franzosen befürworten die Verfassungsänderung.
"Es übersteigt unsere Träume", sagte die Frauenrechtlerin Claudine Monteil. Sie gehörte 1971 zu den Unterzeichnerinnen eines Manifests, in dem sich mehr als 300 Französinnen offen dazu bekannten, abgetrieben zu haben, als dies noch gesetzlich verboten war.
"Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen von der jeder Frau garantierten Freiheit Gebrauch gemacht wird, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen", so lautet der neue Verfassungsartikel. Die Formulierung "Freiheit zur" ist rechtlich schwächer als das "Recht auf", das zunächst debattiert worden war.
Justizminister Eric Dupond-Moretti sicherte den Ärztinnen und Ärzten zu, dass dies das Recht auf Gewissensfreiheit nicht in Frage stelle. "Wenn ein Arzt diesen Akt nicht ausführen will, dann hat er das Recht dazu", betonte Dupond-Moretti.
Frauenrechtlerinnen weisen darauf hin, dass die Aufnahme in die Verfassung in der Praxis nicht viel ändere. "Viele gynäkologische Zentren wurden geschlossen, manche Frauen müssen weit fahren. Es ist schwieriger, als es sein sollte", kritisierte Anne-Cécile Mailfert, Vorsitzende der Fondation des Femmes.
Eine Gruppe von Abtreibungsgegnern rief zu einer Demonstration in der Nähe des Schlosses von Versailles auf. Die Vereinigung Alliance Vita hatte die geplante Verfassungsänderung als "Unsinn" bezeichnet und gefordert, eine Politik umzusetzen, die ungewollte Schwangerschaften verhindere.
Vor der Abstimmung haben alle Fraktionen in der Nationalversammlung und im Senat die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Das Ergebnis wird am Abend erwartet. Die Verfassungsänderung wird anschließend besiegelt. Dazu wird eine 150 Kilogramm schwere metallene Siegelpresse aus dem 19. Jahrhundert benutzt. Eine weitere feierliche Besiegelung in Anwesenheit von Präsident Macron ist für den 8. März, den Internationalen Frauentag geplant.
Der Vatikan bekräftigte unterdessen seinen Widerstand gegen jedes "Recht auf Vernichtung menschlichen Lebens". "Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein 'Recht' auf die Vernichtung menschlichen Lebens geben", betonte die Päpstliche Akademie für das Leben, die für bioethische Fragen zuständig ist.
A.Mahlangu--AMWN