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Berliner Stadtrat darf Amt nach Weitergabe von Interna doch weiter ausführen
Ein Berliner Stadtrat, der Dienstgeheimnisse an einen Journalisten weitergegeben haben soll, darf doch weiter im Amt bleiben. Seit der Veröffentlichung seien zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nicht ersichtlich, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag mit. Über den Ausgang des Disziplinarverfahrens wurde noch nicht entschieden. (Az.: OVG 4 S 53/23)
Dem Bezirksstadtrat wird vorgeworfen, im Mai einem Journalisten anonym interne Mails über Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirks zugeschickt haben. Das Berliner Verwaltungsgericht verbot dem Mann die Ausübung seines Amts in erster Instanz im Dezember. Diese Entscheidung änderte das Oberverwaltungsgericht nun ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Dienstausübung dürfen in diesem konkreten Fall nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden, urteilten die Richter. Denn seit der Veröffentlichung durch den Journalisten seien diese zwingenden Gründe nicht mehr erkennbar.
Ab diesem Zeitpunkt sei der Inhalt der Unterlagen zu erkennen gewesen, und es habe nachvollzogen werden können, dass die Offenlegung in einem konkreten Zusammenhang zu thematisch begrenzten Vorgängen in der Vergangenheit gestanden habe. Weder seien eine Verdunkelungsgefahr noch andere Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb erkennbar.
J.Williams--AMWN