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Gesetzgebung des Bundes soll transparenter werden
Die Gesetzgebung des Bundes soll transparenter werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin dafür einen Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Regierung. Damit soll nachvollziehbar werden, wer Einfluss auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe genommen hat.
Dabei geht es um den sogenannten exekutiven Fußabdruck. "In Zukunft muss offengelegt werden, wer in welcher Weise Einfluss genommen hat auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe", erklärte dazu Faeser. Es gehe darum, "verständlich zu machen, wie Gesetze zustande kommen", vor allem bei komplexen Vorhaben. "Das ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie", betonte die Ministerin.
Eine zweite Änderung betrifft die sogenannte Synapsenpflicht, wodurch Änderungen besser sichtbar werden. "Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt", erklärte dazu Faeser. Synapsen sollten hier "ein übersichtliches Hilfsmittel" bieten, um Neuregelungen auf einen Blick erkennen zu können.
Mit den Änderungen, die ab Juni wirksam werden, setzt die Regierung Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Beide Regelungen ergänzen die bereits im März in Kraft getretene Erweiterung des Lobbyregistergesetzes. Auch hier geht es um mehr Transparenz bei der Arbeit von Parlament und Regierung und eine Offenlegung des Einflusses von Lobbyistinnen und Lobbyisten.
Die Organisation Lobbycontrol begrüßte die Neuregelung, kritisierte sie aber zugleich als unzureichend. "Der heutige Beschluss lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse offenlegen", erklärte für die Organisation Timo Lange. Auch erfolge nun anders als in der vergangenen Legislaturperiode geplant keine gesetzliche Regelung, sondern lediglich die Änderung der Geschäftsordnung.
Damals war das Vorhaben komplett am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Anders als der damalige Gesetzentwurf enthalte die nun beschlossene Regelung "keine Verpflichtung, Gesprächstermine umfassend offenzulegen", kritisierte Lange. Dies sei "ein anderer Ansatz als wir uns das gewünscht hätten".
Statt umfassend Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränke sich die Ampel darauf, "nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen erfolgreich waren", kritisierte Lobbycontrol. Damit ergebe sich aber "kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz".
Y.Nakamura--AMWN