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Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin
Geld zugunsten von IS-Mitgliedern überwiesen: Bewährungsstrafen in Düsseldorf
Weil sie Geld zugunsten von Mitgliedern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien überwiesen, sind ein Deutscher und seine türkische Ehefrau zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der 29-Jährige und die 28-Jährige gestanden die Taten weitgehend, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Es ging um insgesamt knapp 3600 Euro.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann zwischen Dezember 2020 und Ende April 2021 sechs Überweisungen über insgesamt 2180 Euro an eine Finanzagentin getätigt hatte, die das Geld an zwei IS-Mitglieder in Syrien weiterleitete. Die Frau überwies den Angaben nach Anfang 2021 insgesamt 1400 Euro an die Finanzagentin zur Weiterleitung an ein IS-Mitglied in Syrien.
Das Geld sei vor allem zur Unterstützung von weiblichen IS-Mitgliedern in Lagern in Syrien genutzt worden. Die Frauen sollen dort in ihrem Abschnitt eine Lebensweise durchgesetzt haben, die der IS-Ideologie entsprach. Die Spendengelder sollen so auch der Aufrechterhaltung und Förderung des Zusammenhalts und der Strukturen des IS gedient haben. Eine Zahlung des Manns sei außerdem einem IS-Kämpfer zugute gekommen, erklärte das Gericht.
Die beiden Angeklagten hätten angegeben, dass für sie die humanitäre Unterstützung der Frauen und Kinder in den Lagern im Vordergrund gestanden habe. Ihnen sei aber bewusst gewesen, dass es sich um IS-Mitglieder gehandelt habe. Nach einer Verständigung verhängte das Gericht den Angaben nach die Bewährungsstrafen - ein Jahr und neun Monate für den Mann sowie ein Jahr und drei Monate für die Frau.
Beide seien nicht vorbestraft und sozial integriert, erklärte das Gericht. Bei seinem Urteil habe es das Geständnis berücksichtigt, beide bereuten die Taten. Zu ihren Lasten sei ins Gewicht gefallen, dass der IS äußerst gefährlich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Generalstaatsanwaltschaft können noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.
F.Pedersen--AMWN