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"Realitätsferne Anforderungen": Richterbund lehnt geplantes Gesetz zu V-Leuten ab
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die geplante Neuregelung zum Einsatz sogenannter V-Leute und Verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden kritisiert und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Rücknahme des Vorhabens aufgefordert. Die Pläne der Bundesregierung "schießen über das Ziel hinaus", schrieb der DRB am Montag in einer Stellungnahme und kritisierte "realitätsferne Anforderungen" und "überbordende Dokumentationspflichten", die "einen Einsatz künftig deutlich erschweren würden".
Dem Vernehmen nach soll das Gesetz am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Damit soll der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen erstmals rechtlich einheitlich geregelt werden. Unter anderem sieht der Entwurf erstmals Berichtspflichten für diese Ermittlungsinstrumente vor. Außerdem sollen V-Leute nur unter Richtervorbehalt eingesetzt werden und "einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt" werden, wie es in dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium heißt.
Geregelt werden soll auch, unter welchen Bedingungen eine Verbindungsperson überhaupt als solche eingesetzt werden kann. So ist zum Beispiel der Einsatz ausgeschlossen, wenn der oder die Betroffene finanziell zu stark abhängig von der Tätigkeit wäre und durch sie einen "wesentlichen Anteil ihres Lebensunterhaltes" verdienen würde. "Dies wäre etwa der Fall, wenn die finanziellen Mittel der V-Person, die ansonsten nur staatliche Sozialleistungen erhält, sich durch Zuwendungen für den Einsatz als V-Person wesentlich erhöhen", heißt es in dem Entwurf.
Gegen Neuerungen in dem geplanten Gesetz sprachen sich zuletzt der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die deutschen Generalstaatsanwälte aus. Der Richterbund kritisierte nun, dass der Entwurf im Bemühen um Transparenz "aus der Balance gerät" und "die staatliche Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung teilweise aus dem Blick" verliere. "Gerade in einer Zeit wachsender Gefahren durch demokratiefeindliche Bewegungen braucht es diese höchstrichterlich anerkannten Ermittlungsmöglichkeiten weiterhin in vollem Umfang."
Ermittlungsbehörden setzen verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen ein, um so Zugänge etwa zu Strukturen der organisierten Kriminalität oder politisch extremistische Vereinigungen zu bekommen. Damit sollen Informationen beschafft und mögliche Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden. Der Richterbund betont, dass dieses Instrument "nicht als Standardmethode", sondern "gezielt in herausgehobenen Fällen" zum Einsatz komme.
A.Jones--AMWN