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Verhandlung über AfD-Einstufung: Vertreter anderer Parteien betonen Bedeutung
Zur Verhandlung über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) haben Vertreter anderer Parteien die Bedeutung des Verfahrens betont. "Das ist ein zentrales Verfahren, weil danach klar ist, arbeitet die AfD gegen die Verfassung oder nicht", sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) der "Rheinischen Post" aus Düsseldrorf vom Dienstag. Das werde im Umgang mit ihr "absichern".
Der Obmann der Grünen im Bundestagsinnenausschuss, Marcel Emmerich, äußerte sich ähnlich. "Schon jetzt ist klar, dass das Urteil richtungsweisend sein wird und wir über alle rechtsstaatlichen Maßnahmen zum Schutz der Demokratie sprechen müssen", sagte er der "Rheinischen Post". Der Ausschussobmann der SPD, Sebastian Hartmann, zeigte sich überzeugt von einem juristischen Sieg für den Verfassungsschutz. Dieser habe "auch in bisherigen Instanzen in der Causa AfD das Recht auf seiner Seite gehabt", sagte er der Zeitung.
Bei der Verhandlung vor dem OVG in Münster geht es im Kern um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz als ein rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht in Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab. Für die Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch könnte ein Urteil fallen.
In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des offiziell inzwischen aufgelösten sogenannten Flügels. Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln dauert inzwischen mehrere Jahre an. Für die AfD hätte eine Einstufung als Verdachtsfall weitreichende Folgen. Dann dürften geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung gegen sie eingesetzt werden, etwa Observationen sowie V-Leute.
Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Peter Böhringer äußerte sich am Dienstag kritisch zu einem möglichen Abschluss der mündlichen Verhandlung bereits am Mittwoch. Diese müsse aus rechtsstaatlichen Gründen eigentlich erheblich länger dauern, sagte er im Deutschlandfunk. Im Fall einer neuerlichen juristischen Niederlage müsse die AfD außerdem "geradezu in Revision gehen".
F.Bennett--AMWN