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Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 in Karlsruhe gescheitert
Nach dem Abweisen seiner Beschwerde gegen die Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 durch das Landesverfassungsgericht ist ein früherer Kandidat auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die dortigen Richter nahmen seine Beschwerde laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nicht zur Entscheidung an. Sie gehe nicht darauf ein, dass bei Landtagswahlen grundsätzlich das jeweilige Verfassungsgericht des Bundeslands allein für den subjektiven Wahlrechtsschutz zuständig sei. (2 BvR 321/23)
Eingericht hatte die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein früherer Kandidat der FDP-Landesliste in Hamburg. Die FDP war bei der Bürgerschaftswahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Die Bürgerschaft wies den Einspruch des früheren Kandidaten zurück, woraufhin er sich an das Landesverfassungsgericht wandte.
Dieses wies seine Wahlprüfungsbeschwerde im Februar vergangenen Jahres ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass keine Wahlfehler festgestellt worden seien, welche die Gültigkeit der Wahl berühren könnten. Der frühere Kandidat habe keine Zählfehler dargelegt, die Auswirkungen auf das Überspringen der Fünfprozenthürde haben könnten, erklärte das Gericht damals weiter.
Nach dem Scheitern der Wahlprüfungsbeschwerde wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wies ihn auf einen Beschluss zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Berlin vom Januar 2023 hin, in dem es sich mit der Unantastbarkeit von landesverfassungsrechtlichen Wahlprüfungsentscheidungen auseinandergesetzt hatte. Auf diesen Grundsatzbeschluss sei der Beschwerdeführer aber nicht eingegangen, erklärte Karlsruhe nun.
Aus der Hamburger Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 war die SPD mit 39,2 Prozent deutlich als stärkste Kraft hervorgegangen. Es folgten Grüne, CDU, Linkse und AfD. In Hamburg regiert seitdem eine Koalition aus SPD und Grünen unter dem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Die nächste Bürgerschaftswahl steht 2025 an.
L.Mason--AMWN