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Karlsruhe will sich 2024 unter anderem mit Wahlrecht und Klimapolitik befassen
Mehrere heiß diskutierte Themen sollen in diesem Jahr vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. So wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter unter anderem über das neue Wahlrecht, möglicherweise mit illegalen Geldern erworbene Immobilien und die Klimapolitik entscheiden, wie aus der Jahresvorausschau vom Dienstag hervorgeht. Zwei Verhandlungstermine und ein Urteil sind bereits terminiert.
Am 20. März verhandelt das Gericht über zwei Anträge der AfD-Fraktion, in denen es um den Vorsitz von Bundestagsausschüssen geht. Ausschussvorsitzende bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten für den Vorsitz des Innen- und des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit fielen aber nach der Bundestagswahl 2021 durch.
Die AfD-Fraktion sieht dadurch unter anderem ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Sie wendet sich auch gegen die Abwahl des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, des AfD-Politikers Stephan Brandner, im November 2019.
Für den 9. April ist in Karlsruhe ein Urteil über die Anfechtung von Vaterschaft angekündigt. Es geht um die Frage, ob eine Regelung verfassungsgemäß ist, wonach der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Manns nicht anfechten kann, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
Am 23. und 24. April will das Verfassungsgericht über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition verhandeln. Sie sieht vor, dass die Bundestagssitze künftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden.
Außerdem soll die sogenannte Grundmandatsklausel wegfallen. Sie ließ eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Unter anderem die CSU und die Linke hatten sich wegen der Reform an die Richterinnen und Richter gewandt.
Bei der Verfassungsbeschwerde zu der möglichen Geldwäsche geht es um zwei Immobilien in Berlin-Neukölln, die nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts eingezogen werden, weil sie durch Straftaten finanziert worden seien. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche war zuvor eingestellt worden.
Die Verfassungsbeschwerde zur Klimapolitik war von der Deutschen Umwelthilfe eingereicht worden. Sie findet, dass bislang beschlossene Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Das sei verfassungswidrig und gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen.
Auch ganz praktische Themen landen mitunter vor dem höchsten deutschen Gericht. Entschieden werden soll 2024 beispielsweise in einem Streit über Essig. Die Frage ist, ob auch in Deutschland hergestellter Essig "Balsamico" heißen darf.
Ch.Kahalev--AMWN