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OVG Münster verhandelt weiter über Einstufung von AfD als Verdachtsfall
Die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist am Mittwoch fortgesetzt worden. Seit Dienstag verhandelt das Gericht unter anderem darüber, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.
Die zunächst für zwei Tage angesetzte Verhandlung wurde am späten Dienstag nach rund zehn Stunden unterbrochen . Ob am Mittwoch ein Urteil verkündet wird, war zunächst offen. Die Anwälte der AfD hatten am Abend in Aussicht gestellt, möglicherweise noch mehr als 200 Beweisanträge zu stellen. In diesem Fall wäre ein Ende der Verhandlung am Mittwoch unwahrscheinlich.
Bereits am Dienstag war der Senat mit zahlreichen Anträgen der AfD beschäftigt. Deren Anwälte forderten unter anderem eine Vertagung der Verhandlung sowie die Beiziehung von Gutachten der Landesverfassungsschützer in Sachsen-Anhalt und Sachsen über die dortigen AfD-Landesverbände. Die AfD begehrte außerdem, mehrere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Zeugen vorzuladen. Im Zusammenhang mit der Vortragsweise der Beweisanträge sprach der Anwalt des BfV von "Prozessverschleppung", was die AfD zurückwies.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind drei Berufungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Damit wehrt sich AfD unter anderem gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall sowie die öffentliche Bekanntgabe darüber.
Die AfD argumentiert unter anderem, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz auf politische Parteien nicht anzuwenden sei. Die Erklärung einer Verfassungsfeindlichkeit bleibe dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, nicht aber einer Behörde. Zudem beklagt sie erhebliche Nachteile durch die Erklärung der Verfassungsfeindlichkeit in ihrer parteipolitischen Arbeit. Der Verfassungsschutz erwidert, dass es sehr wohl behördliche Aufgabe sei, zu prüfen, ob eine Partei gesichert extremistisch oder ein Verdachtsfall sei.
In den drei Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt mit Sitz in Köln dauert inzwischen mehrere Jahre an. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln verwies im Jahr darauf auf "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".
D.Cunningha--AMWN