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Bundesverwaltungsgericht befasst sich 2024 mit DDR-Doping und Parken auf Gehweg
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will sich im Jahr 2024 mit mehreren Themen befassen, die schon bundesweit Schlagzeilen machten. Dabei geht es unter anderem um das Chancenaufenthaltsrecht für Ausländer, um Doping in der DDR und um Parken auf dem Gehweg, wie das Gericht am Dienstag ankündigte. Gerichtspräsident Andreas Korbmacher sprach vor Journalisten von einer "großen Bandbreite von Themen".
Das Chancenaufenthaltsrecht wurde Ende 2022 vom Bundestag beschlossen. Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, erhalten danach das Recht auf einen 18-monatigen legalisierten Aufenthalt. In der Zeit sollen sie die notwendigen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erlangen.
Die Betreffenden müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein und nicht wiederholt über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
In dem Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um eine Minderjährige, die vor 16 Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland kam. Eine zentrale Frage ist, wie wichtig das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Minderjährigen ist. Einen Termin für die Verhandlung nannte das Gericht noch nicht.
Noch in diesem Monat soll es dagegen um Ansprüche von Dopingopfern aus der DDR gehen. Es klagt eine Frau, die als Jugendliche in der DDR Leistungssportlerin war und gedopt wurde. Dadurch erlitt sie langfristige gesundheitliche Schäden wie beispielsweise einen Schlaganfall und wurde schon mit Anfang 40 erwerbsunfähig.
2002 bekam sie eine einmalige Hilfeleistung nach dem ersten Dopingopferhilfegesetz. Die Frage von grundsätzlicher Bedeutung auch für weitere Fälle ist, ob ihr auch Ansprüche aus dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitationsgesetz zustehen. In der ersten Instanz wurde ihre Klage abgewiesen, weil staatliches Doping keine politische Verfolgung darstelle. Hier will das Bundesverwaltungsgericht am 27. März verhandeln.
Im Juni verhandelt das Gericht über das Parken auf dem Gehweg in Bremen. Dort Sprach das Oberverwaltungsgericht Anwohnern das Recht zu, ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde zu verlangen. Allerdings räumte es der Behörde einen Ermessensspielraum ein. Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl die Kläger als auch die Stadt mit einer Revision an das Bundesverwaltungsgericht.
O.Norris--AMWN