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Gericht: Früheres Hotel in Rheinland-Pfalz darf als Flüchtlingsheim genutzt werden
Ein ehemaliges Hotel in Rheinland-Pfalz darf einer Gerichtsentscheidung zufolge künftig als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Nachbarn hätten keinen Anspruch auf ein baupolizeiliches Einschreiten dagegen, teilte das Verwaltungsgericht Trier am Freitag mit. Es lehnte einen Eilantrag eines Bewohners von Gerolstein gegen die Nutzung ab. (Az.: 5 L 539/24.TR)
Der Antrag hatte das Ziel, dass der Landkreis Vulkaneifel die Nutzung des ehemaligen Hotels im Gerolsteiner Stadtteil Michelbach als Gemeinschaftsunterkunft so lange verbietet, bis eine Baugenehmigung in Form einer Nutzungsänderung erteilt wurde. Die Richter lehnten den Antrag ab.
Zwar sei durch die geplante veränderte Nutzung des Gebäudes eine Baugenehmigung nötig, doch habe der Nachbar durch die formelle Illegalität der Pläne keinen Anspruch auf ein Einschreiten, hieß es. Er könne lediglich einen Verstoß gegen Vorschriften geltend machen, welche die Nachbarschaft schützten. In diesem Fall seien diese aber nicht verletzt.
Da Flüchtlinge in dieser Unterkunft nur vorübergehend untergebracht werden sollen, gilt die Nutzung laut Gericht als sogenannte Anlage für soziale Zwecke. Die Nutzung einer Anlage zu sozialen Zwecken ist demnach auch in einem Dorf allgemein zulässig.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt werden. In den vergangenen Wochen sorgte die geplante Umnutzung für Proteste in dem Ort mit rund 90 Einwohnern. Bis zu 60 Geflüchtete sollen in dem früheren Hotel untergebracht werden.
O.M.Souza--AMWN