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SPD-Spitze schließt AfD-Verbotsverfahren nicht aus
Die SPD-Spitze schließt ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht aus. Wenn die Erkenntnisse über die Partei "eines Tages so weitreichend" seien, "dass sie die Erfolgsaussicht eines solchen Verfahrens als gesichert erscheinen lassen", sei ein Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit "eine klare Option zur Verteidigung unserer Demokratie", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag aus einer Beschlussvorlage vor einer Klausur des SPD-Vorstands an diesem Wochenende.
Nie wieder dürfe die Demokratie tatenlos dabei zusehen, wie eine Partei sie von innen heraus zu zerstören suche, zitiert die Zeitung weiter aus der Vorlage. Für die SPD stehe außer Frage: "Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist und die die Demokratie bedroht." Die Belege, die etwa dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Überprüfung der Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall vorgelegt wurden, sprächen dazu eine klare Sprache.
"Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt, verteidigt und geschützt werden", sagte SPD-Chefin Saskia Esken der "Süddeutschen Zeitung". "Die größte Gefahr für unsere Demokratie ist der Rechtsextremismus. Mit ihrer völkischen Ideologie und ihren gezielten Kampagnen zur Desinformation und zur Verhöhnung der Demokratie bedrohen rechte Netzwerke unsere freie, vielfältige und offene Gesellschaft und es ist unsere Pflicht, sie zu verteidigen."
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist auch innerhalb der SPD selbst hoch umstritten. SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte zuletzt, dass sie ein solches Verfahren für möglich hält. Die Chefs der SPD-Landesregierungen in Hamburg und dem Saarland, Peter Tschentscher und Anke Rehlinger, mahnten dagegen zur Vorsicht. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (ebenfalls SPD), sprach sich klar gegen ein Verbotsverfahren aus.
Seit Dienstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster unter anderem darüber, ob die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verfahren wurde nach zwei Verhandlungstagen auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen.
D.Cunningha--AMWN