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Bundesrat lässt Cannabisgesetz trotz scharfer Kritik passieren
Die Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Zwar warnten vor der Abstimmung des Bundesrats am Freitag zahlreiche Ländervertreterinnen und -vertreter eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes - eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam aber nicht zustande. Mehrere Bundesländer enthielten sich stattdessen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb im Bundesrat erneut für das von ihm initiierte Cannabisgesetz. Die Zahl der Cannabis-Konsumenten habe sich in mehreren Altersgruppen bereits verdoppelt. Es gelte sich deshalb zu fragen: "Haben wir einen Weg eingeschlagen, der funktioniert oder müssen wir neu nachdenken?"
Er sei selbst über viele Jahre ein Gegner der Legalisierung gewesen, habe aber seine Meinung geändert, betonte der Minister. Die Studienlage zeige, dass Ländern wie Kanada, die die Legalisierung gut umgesetzt haben, die Schwarzmarkt hätten reduzieren können.
Mehrere Landespolitiker hatten das Gesetz zuvor scharf kritisiert. Bemängelt wurde neben der Teil-Legalisierung an sich die geplante Anmestieregel für Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Die Länder warnten vor einer Überforderung der Justiz, welche tausende Fälle neu überprüfen müsse.
Die sächsische Landesregierung stimmte im Plenum des Bundesrats nicht einheitlich ab - deshalb wertete Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) Sachsens Stimmabgabe als ungültig. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte in der Debatte angekündigt, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, auch wenn seine Koalitionspartner SPD und Grüne dagegen seien.
"Ich werde einer Legalisierung unter keinen Umständen zustimmen - auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt, die bislang sehr gut zusammengearbeitet hat", sagte Kretschmer. Er begründete dies damit, dass die Teil-Legalisierung einer Droge wie Cannabis für ihn "eine so zentrale, eine so persönliche Entscheidung" sei.
Sein Stellvertreter Martin Dulig (SPD) kündigte darauf hin an, im Plenum gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen. Zwar habe er Respekt vor Kretschmers Bedenken - allerdings müsse sich der Ministerpräsident auch an die koalitionsinternen "Spielregeln" halten, die für den Fall unterschiedlicher Meinungen in der Koalition eine Enthaltung vorsehen, sagte Dulig.
Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
P.Mathewson--AMWN