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Haldenwang wehrt sich gegen Kritik am Verfassungsschutz
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hat Kritik an seiner Behörde als "Gesinnungspolizei" oder einem "Regierungsschutz" zurückgewiesen. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstagsausgabe) schrieb Haldenwang, es sei gut, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrsche - aber auch diese habe ihre Grenzen. Die äußersten Grenzen ziehe das Strafrecht. "Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein."
Die "verfassungsschutzrechtliche Relevanz von Äußerungen" hänge nicht davon ab, ob diese strafbar oder illegal seien, führte Deutschlands oberster Verfassungsschützer in dem Beitrag aus. Die Behörden könnten schon an Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn "diese etwa Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen".
Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen, der inzwischen Vorsitzender der neuen rechtskonservativen Partei Werteunion ist, hatte am Samstag mitgeteilt, er klage gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Ende Januar war bekannt geworden, dass das BfV Daten über ihn in seinem Informationssystem zu Rechtsextremismus speichert. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, den Verfassungsschutz "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen.
Ohne direkt Bezug zu Maaßen herzustellen, schrieb Haldenwang nun in der "FAZ": "Die Meinungsfreiheit ist von daher kein Freibrief, sich der – gerichtlich kontrollierten – verfassungsschutzrechtlichen Beobachtung und Bewertung entziehen zu können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vorliegen."
Wenn etwa Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung attackiert würden, könnten diese Äußerungen als gegen die Grundordnung gerichtet gewertet werden. Als Beispiele nannte Haldenwang eine Verletzung der Menschenwürde von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure oder eine Eskalation demokratischer Proteste zu aggressiver, systematischer Delegitimierung staatlichen Handelns bis hin zu Gewaltaufrufen.
Haldenwang wehrte sich auch gegen den Vorwurf, seine Behörde sei in den Medien zu präsent. Das Aufklären der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Gefahren für die Demokratie sei Bestandteil des gesetzlichen Auftrags, um schon unterhalb von Verboten eine informierte politische Auseinandersetzung zu ermöglichen. "Außerdem müssen wir leider konstatieren: In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute."
P.Mathewson--AMWN