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BGH: Freispruch für Baden-Württembergs Polizeiinspekteur rechtskräftig
Der Freispruch für Baden-Württembergs Polizeiinspekteur Andreas R. vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom Juli. Er fand keine Rechtsfehler. (Az. 1 StR 21/24)
Eine Polizistin hatte den Mann angezeigt und angegeben, er habe sie zu sexuellen Handlungen genötigt. Das Landgericht kam aber zu dem Schluss, dass der Vorfall "nicht aufklärbar" sei. Es sprach R. aus Mangel an Beweisen frei. Daraufhin wandten sich die Staatsanwaltschaft und die Polizistin an den BGH. Ihre Revisionen hatten aber nun keinen Erfolg.
Die sogenannte Polizeiaffäre löste großes Aufsehen im Land aus. Der Polizeiinspekteur ist bereits seit Längerem vom Dienst freigestellt. Als Konsequenz aus dem Strafprozess entschied die Landesregierung im Juli, das Amt ganz abzuschaffen. Die Position an der Polizeispitze werde im Rahmen einer Aufgabenumstrukturierung gestrichen, teilte sie mit.
Zudem werde eine Stabsstelle für Führungs- und Wertekultur geschaffen, welche die Beförderungspraxis in Polizei und Innenverwaltung untersucht. Im baden-württembergischen Landtag in Stuttgart befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit der Affäre und der Frage, ob bei der Beförderung von R. zum ranghöchsten Landespolizisten alles korrekt zuging.
Gegen R. wird zudem ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren geführt. Nach dem Urteil von Stuttgart hatte das Landesinnenministerium erklärt, dass es ruhen solle, bis alle bei der Justiz anhängigen Verfahren abgeschlossen seien.
In der vergangenen Woche berichtete die "Stuttgarter Zeitung", dass in dem Disziplinarverfahren im Hintergrund bereits weiter ermittelt werde. Ein Richter und eine Richterin sollten die disziplinarischen Vorwürfe gegen den Inspekteur aufarbeiten.
T.Ward--AMWN