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Urteil um Flut-Akten: NRW-Ministerin hat gegen Verfassung verstoßen
Indem sie Akten zur Flutkatastrophe zurückhielt, hat Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gegen die Verfassung verstoßen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag. Die Bauministerin habe den Beschluss eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Vorlage von Akten "nur unzureichend erfüllt". Damit habe sie ein Ausschussrecht verletzt, das sich aus der Verfassung ergebe, hieß es zur Begründung.
Der Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag ist damit befasst, behördliche Entscheidungen während der Flutkatastrophe im Juli 2021 zu untersuchen. Dabei geht es unter anderem um mögliche Versäumnisse oder Fehleinschätzungen der Landesregierung.
Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs forderte das Gremium im November 2022 bei der Bauministerin vorhandene Akten an. Die Ministerin habe daraufhin zehn Blätter vorgelegt. Eine Vorlage weiterer Akten lehnte sie ab. Dies begründete sie damit, dass der Untersuchungsauftrag des Ausschusses auf die Phase der Flutkatastrophe beschränkt sei. Damit sei lediglich der Zeitraum vom Einsetzen des Starkregens bis zum Abfließen der Wassermassen erfasst.
Drei Ausschussmitglieder der SPD-Landtagsfraktion leiteten daraufhin im März 2023 ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen Scharrenbach ein. Sie argumentierten, dass der Text des Untersuchungsauftrags zeitlich umfangreicher zu interpretieren sei.
Der Verfassungsgerichtshof gab den Abgeordneten nun Recht. Die Ministerin verletze durch ihre Weigerung das Untersuchungsrecht der Antragssteller, befand das Gericht. Als Untersuchungsauftrag stellte es die Zeit vom 9. Juli bis zum 9. September 2021 fest. Denn dieser Zeitraum sei "durch den Landtag im Einsetzungsbeschluss explizit festgehalten" worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs.
F.Schneider--AMWN