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Union und Linke kämpfen vor Bundesverfassungsgericht gegen neues Wahlrecht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag mit der Verhandlung über das neue Wahlrecht begonnen. Unter anderem die Mitglieder der Unionsfraktion, die CSU und die Linke wandten sich an das Gericht, um die im vergangenen Jahr beschlossene Reform prüfen zu lassen. Vor Beginn der Verhandlung sagte Unionsfraktionschef und CDU-Chef Friedrich Merz, das neue Wahlrecht verletze "in geradezu grober Weise die Chancengleichheit". (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Es "entwertet die Erststimme und greift unzulässig in den Wettbewerb der Parteien ein", sagte der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt. Der Linken-Parteivorsitzende Martin Schirdewan äußerte den Verdacht, die Ampelkoalition wolle sich mit der Reform "unliebsamer politischer Konkurrenz auf dem Wege der Wahl sozusagen entledigen".
Die Wahlrechtsreform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Sie soll den Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinern. CSU und Linkspartei könnten die Änderungen dabei besonders gefährlich werden: Abgeschafft werden sowohl Überhang- und Ausgleichsmandate als auch die sogenannte Grundmandatsklausel.
Die Überhang- und Ausgleichsmandate sorgten in der Vergangenheit dafür, dass der Bundestag immer größer wurde. Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme die Parteiliste in dem jeweiligen Land. Wenn eine Partei bislang mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden, bekam sie Überhangmandate - und die anderen Bundestagsfraktionen Ausgleichsmandate.
Künftig werden die Bundestagssitze aber komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben. Wahlkreisgewinner ziehen nur dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat von dem Kontingent gedeckt ist.
Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel zog die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Wegen des Überlaufens von Linken-Abgeordneten zum neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist sie inzwischen aber keine Fraktion mehr, sondern nur noch eine Gruppe.
Das Bundesverfassungsgericht will zwei Tage lang verhandeln. Ein Urteil fällt erfahrungsgemäß einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
Th.Berger--AMWN