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Gesetz gegen Wegwerf-Mentalität: EU-Parlament stimmt für mehr Reparaturen
Ein EU-Gesetz macht es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einfacher, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen. Das Europäische Parlament beschloss am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit das sogenannte Recht auf Reparatur. Unter anderem müssen die Hersteller zahlreicher Geräte auch über die gesetzliche Garantie hinaus Reparaturen anbieten. Unabhängige Werkstätten sollen gestärkt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch an unabhängige Werkstätten verkauft werden. Das Gesetz verbietet den Herstellern zudem, Reparaturen etwa durch bestimmte Software-Einstellungen zu erschweren.
Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Brüssel soll ein EU-weites Online-Portal aufsetzen, auf dem Verbraucher etwa Werkstätten, Geschäfte für reparierte Altgeräte oder Interessenten für den Kauf defekter Geräte suchen können. Preise für Reparaturen sollen transparent einsehbar sein.
Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen, etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen.
Im Europaparlament stimmten 584 Abgeordnete für das Recht auf Reparatur, bei drei Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Der Rat der 27 Mitgliedstaaten muss das Gesetz noch formal absegnen.
Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen. Das Gesetz soll auch für weniger Elektroschrott sorgen und die CO2-Emissionen senken.
B.Finley--AMWN