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Farbattacke auf Brandenburger Tor: Bewährungsstrafen für drei Klimaaktivisten
Nach einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Beschuldigten hätten durch das Aufbringen der Farbe Kosten von 110.000 Euro verursacht, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag am Amtsgericht Berlin. Sie hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, dass erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen.
Bei den Verurteilten handelt es sich um eine 22-jährige Frau sowie zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren. Sie räumten zuvor ein, gemeinsam mit weiteren Klimaaktivisten am 17. September 2023 mittels präparierter Wasserlöscher gelbe und orange Farbe auf die Säulen des Brandenburger Tors gesprüht zu haben.
Die Richterin folgte mit ihrem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Ihre Mandanten hätten nicht damit gerechnet, dass die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleibe, sagten sie ihn ihren Plädoyers. Dies sei auch nur deshalb der Fall gewesen, weil die zuständige Firma die Farbe nicht rechtzeitig entfernt habe.
Tatsächlich hatte die für die Wartung des Brandenburger Tors zuständige Restauratorin ausgesagt, dass die Farbe im unteren Bereich direkt am 17. September mit Wasser erfolgreich abgewaschen worden sei. Den oberen Teil der Säulen habe die beauftragte Firma am Tattag nicht gereinigt, weil sie am dem Tag, einem Sonntag, keine Hebebühne habe auftreiben können.
Erst am nächsten Tag sei mit einer Hebebühne auch der obere Teil der Säulen mit Wasser gereinigt worden, führte die Restauratorin weiter aus. Zu dem Zeitpunkt sei die Farbe aber schon so weit eingetrocknet gewesen, dass dies nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb sei ein aufwändigeres Verfahren mit speziellen Reinigungsmitteln nötig geworden. Dies dauerte bis November 2023.
Ein erster Prozess vor dem Amtsgericht gegen zwei Aktivisten scheiterte Ende März im ersten Anlauf. Die Hauptverhandlung gegen die 20 und 21 Jahre alten Männer soll noch einmal neu beginnen. Grund für die Aussetzung waren unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten am Brandenburger Tor.
G.Stevens--AMWN