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OVG Münster: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies am Montag die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten.
Der Rechtsstreit zwischen der Partei und dem Verfassungsschutz läuft seit mehreren Jahren. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei schließlich im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD ab. Nun bestätigte das OVG diese Entscheidung.
L.Harper--AMWN