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Drei Syrer wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen in Frankreich in Abwesenheit verurteilt
In Frankreich sind drei Verantwortliche der syrischen Regierung in Abwesenheit wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. "Dies ist der erste Prozess, in dem so hochrangige Vertreter des syrischen Regimes wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt und verurteilt wurden", sagte die Anwältin Clémence Bectarte, die mehrere Nebenkläger vertreten hatte nach der Urteilsverkündung am Freitagabend.
Das Urteil bedeute viel für hunderttausende Syrer, die auf Gerechtigkeit hofften, fügte sie hinzu. Die Anwesenden im Gericht reagierten mit Applaus auf den Richterspruch. "Straflosigkeit ist nicht zu ertragen. Es muss Recht gesprochen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt", sagte Obeïda Dabbagh, Bruder und Onkel der beiden Opfer.
Bei den drei Verurteilten, die sich vermutlich noch in Syrien aufhalten, handelt es sich um Ali Mamluk, einen Berater des syrischen Machthabers Baschar al-Assad, Dschamil Hassan, den früheren Chef des Geheimdienstes der Luftwaffe, sowie Abdel Salam Mahmud, der ebenfalls dem Geheimdienst angehört. Die internationalen Haftbefehle gegen die drei gelten weiter, wie das Gericht mitteilte.
Die beiden Opfer, Mazzen Dabbagh und sein damals 20 Jahre alter Sohn Patrick, waren 2013 vom Geheimdienst der syrischen Luftwaffe festgenommen und nach Überzeugung des Gerichts zu Tode gefoltert worden. Sie waren in ein Folterzentrum des Geheimdienstes gebracht worden, wo nach Zeugenberichten Schläge mit Eisenstangen auf die Fußsohlen, Stromstöße und sexuelle Gewalt als Foltermittel eingesetzt würden.
Die Gründe für die Festnahmen blieben unklar. Weder der Vater noch der Sohn hätten sich an Protesten gegen die syrische Führung beteiligt, erklärte die französische Menschenrechtsliga. Dabbagh war an der französischen Schule in Damaskus angestellt, sein Sohn studierte in Damaskus. 2018 wurden beide für tot erklärt.
Während des Prozesses berichteten Zeugen von den Foltermethoden in syrischen Haftanstalten. Es wurden auch Fotos eines ehemaligen syrischen Polizeifotografen gezeigt, der bei seiner Flucht aus Syrien 2013 etwa 46.000 Fotos mitgenommen hatte.
Die französische Justiz hatte 2018 internationale Haftbefehle gegen Mamluk, Hassan und Salam Mahmud erlassen. Im selben Jahr erließ auch die deutsche Justiz einen Haftbefehl gegen Hassan. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mitverantwortlich zu sein für die Folter und unmenschliche Behandlung von mehreren tausend Gefangenen.
Der Bürgerkrieg in Syrien begann, nachdem Machthaber Assad Proteste 2011 gewaltsam niederschlagen ließ. In dem Konflikt wurden mehr als 500.000 Menschen getötet, Millionen Syrer vertrieben und die Infrastruktur und Industrie des Landes stark beschädigt.
D.Cunningha--AMWN