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Erfolg für österreichischen Rechtsextremisten Sellner in Streit um Einreiseverbot
Im Streit um ein von der Stadt Potsdam gegen ihn verhängtes bundesweites Einreiseverbot hat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in der brandenburgischen Landeshauptstadt gab einem Eilantrag Sellners gegen das Verbot am Freitag statt, wie es mitteilte. Nach Auffassung der Kammer werde der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben, hieß es zur Begründung der Eilentscheidung.
Das Verbot erweise sich nach summarischer Prüfung als rechtswidrig. Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit sei von der Stadt Potsdam nicht hinreichend belegt worden. Auch sei nicht belegt, dass es kein milderes Mittel als das Einreiseverbot gebe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Die Stadt Potsdam hatte Sellner im März per Bescheid untersagt, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten oder in diese einzureisen. In der Verfügung stellte sie dazu in seinem Fall den Verlust des in der Europäischen Union geltenden Freizügigkeitsrechts fest. Dagegen ging Sellner vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor.
Sellner ist ein führender Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum. Er war laut Recherchen des Netzwerks Correctiv Redner bei dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremen im November 2023, bei dem die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein soll.
P.Santos--AMWN