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Neuverschuldung soll 2022 noch einmal um knapp 40 Milliarden Euro steigen
Die Neuverschuldung des Bundes soll im laufenden Jahr auf insgesamt 138,9 Milliarden Euro ansteigen. Das sieht der Ergänzungshaushalt zum Etat 2022 vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Darin geht es vorrangig um zusätzliche finanzielle Entlastungen aufgrund des Ukraine-Krieges sowie um die Finanzierung des Entlastungspakets der Regierung wegen der hohen Energiepreise.
Die bislang im Haushaltsentwurf für das laufende Jahr veranschlagte Neuverschuldung von bereits 99,7 Milliarden Euro soll mit dem Ergänzungshaushalt noch einmal um 39,2 Milliarden Euro ansteigen. Die Ergänzungen sollen im Zuge der laufenden parlamentarischen Haushaltsberatungen in den Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Etats 2022 eingearbeitet werden. Noch nicht in der Kreditsumme berücksichtigt ist das geplante 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr. Dieses soll ebenfalls aus neuen Schulden finanziert werden, aber nicht als Teil des regulären Haushalts.
Im Ergänzungshaushalt enthalten sind mit Blick auf den Ukraine-Krieg die Aufstockung der sogenannten Ertüchtigungshilfe für Partnerstaaten um 1,8 Milliarden Euro auf zwei Milliarden Euro, die vor allem der Ukraine weitere Waffenkäufe ermöglichen soll. Zwei Milliarden Euro sollen die Länder und Kommunen für die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erhalten. Noch einmal eine Milliarde Euro wird zur Sicherung von Energiereserven bereitgestellt.
Zum Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger gehören die Kosten für die befristete Absenkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe, die Energiepreispauschale von 300 Euro für alle Steuerpflichtigen, einmalig 200 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, der Kinderbonus von 100 Euro sowie Erstattungen an die Länder in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das in den Monaten Juni bis August geplante Neun-Euro-Monatsticket für öffentliche Verkehrsmittel.
Insgesamt knapp 14 Milliarden Euro sind im Ergänzungshaushalt für noch nicht genau bezifferbare Risiken enthalten. Dabei geht es etwa um Auswirkungen des kriegsbedingt erwarteten geringeren Wirtschaftswachstums.
Außerdem enthalten sind zusätzliche Aufwendungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Letzteres betrifft etwa Kosten für Impfungen und Tests sowie zur weiteren finanziellen Entlastung der Krankenhäuser. Die Pandemie-bedingten Kosten sind auch Hauptursache für die bereits im ursprünglichen Haushaltsentwurf eingeplante hohe Verschuldung, für die eine Ausnahmeregel von der Schuldenbremse genutzt wird.
A.Rodriguezv--AMWN