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"Ampel" will Strafen für Beleidigungen und Störungen im Bundestag verschärfen
Die Ampel-Parteien im Bundestag wollen die Strafen für die Beleidigung und Störungen während Plenar- oder Ausschusssitzungen verschärfen. Über eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung soll der Bundestag am Mittwoch beraten, wie am Dienstag bekannt wurde. Demnach würde nach drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen automatisch ein Bußgeld fällig. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, mit der Verschärfung insbesondere ihre Abgeordneten "mundtot" machen zu wollen.
Den Ampel-Plänen zufolge soll die Höhe der Strafzahlungen durch die Verschärfung auch auf 2000 Euro verdoppelt werden. Im Wiederholungsfall wären es entsprechend künftig 4000 Euro. Bei Störungen sollen darüber hinaus künftig auch Ausschussvorsitzende Mitglieder von Sitzungen ihrer Gremien ausschließen können.
Ordnungsrufe können dem Entwurf zufolge wie bisher erteilt werden, wenn Abgeordnete "die Ordnung oder die Würde des Bundestages" verletzen. Klargestellt wird in dem Änderungsentwurf ausdrücklich, dass alle Redebeiträge und Äußerungen "vom gegenseitigen Respekt und von der Achtung der anderen Mitglieder sowie der Fraktionen geprägt" sollten. "Jegliche beleidigende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistische Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden."
Die AfD-Bundestagsfraktion fühlt sich von diesen geplanten Änderungen angesprochen und übte scharfe Kritik daran: Es stehe "außer Frage, dass sich die Ordnungsgelder vor allem gegen die AfD-Abgeordneten richten werden, um diese schon kurzfristig mundtot zu machen", erklärte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner. Er warf den Ampel-Fraktionen vor, "nach monatelanger Geheimniskrämerei die schikanöse und verfassungswidrige Ausgrenzung der AfD-Fraktion zementieren zu wollen".
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, das verschlechterte Klima im Bundestag lasse sich "an der Zahl der Ordnungsrufe ablesen, die insbesondere in das rechte Lager gehen". Weiter sagte er: "Mich betrübt das, weil es hat ja etwas damit zu tun, was in dieses Haus eingezogen ist - im wahrsten Sinne des Wortes". Mützenich schilderte auch Vorfälle, bei denen Mitarbeiter, deren Familien aus dem Ausland stammten, angepöbelt worden seien. Dies sei nicht nur belastend, sondern "hochdramatisch".
Im vergangenen Monat hatte sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einer Rede besorgt über den härter werdenden Umgangston im Plenum gezeigt. Seit 2017, dem Jahr des Einzugs der AfD in den Bundestag, sei "die Anzahl der Ordnungsrufe sprunghaft angestiegen", sagte Bas. Zur Halbzeit der aktuellen Wahlperiode habe es bereits mehr Ordnungsrufe gegeben als in der gesamten Wahlperiode zuvor. Bas forderte deshalb eine "Nachschärfung" der Geschäftsordnung.
Zuletzt war am Mittwoch vergangener Woche ein Ordnungsgeld verhängt worden: Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt belegte damit die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch, weil diese sich "erneut herabwürdigend und respektlos über die Abgeordnete Ganserer" geäußert habe. Ganserer ist eine von zwei Trans-Frauen im Bundestag, sie steht besonders im Visier von Schmähungen durch die AfD.
Der Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP für die Bundestags-Geschäftsordnung umfasst insgesamt 71 Seiten und sieht eine Reihe von Änderungen und Präzisierungen vor. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Geschäftsordnung wesentlich auf noch vor mehr als 40 Jahren beschlossenen Regelungen beruhe, die "nicht mehr der parlamentarischen Praxis" entsprächen und dieser teilweise sogar zuwiderliefen.
Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem festgeschrieben wird, dass von Fraktionen verlangte öffentliche Anhörungen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden müssen. Diese Frist gibt es bisher nicht.
Die Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich bei Themen, welche die von ihnen vertretenden Minderheiten betreffen, stärker einzubringen. Mit Blick auf die Rechte des Petitionsausschusses wird festgehalten, dass dieser dem Bundestag empfehlen kann, eine Petition auf die Tagesordnung zu setzen, wenn diese mindestens 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat.
O.M.Souza--AMWN