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Reichsbürger wegen Unterstützung von Umsturzplänen zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen der Unterstützung von Umsturzplänen einer radikalen Reichsbürgergruppierung hat das Landegericht in Hamburg einen 67-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Zudem wurde er wegen zweier Waffendelikte verurteilt.
Damit folgte das Gericht der Verteidigung, die eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren gefordert hatte. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt.
Der Beschuldigte war Teil der sogenannten Kaiserreichsgruppe, die unter anderem Anschläge auf die Stromversorgung und eine öffentlichkeitswirksame Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plante. Anschließend wollte die Gruppierung laut Ermittlern die Bundesregierung absetzen und die Demokratie durch ein eigene autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild des 1918 untergegangenen Deutschen Kaiserreichs ersetzen.
Die vergleichsweise milde Strafe für den Beschuldigten aus dem Raum Bad Bramstedt wurde vom Gericht mit der untergeordneten Rolle des 67-Jährigen innerhalb der Gruppe begründet, so die Sprecherin. Auch sei er weitgehend geständig gewesen. Unter anderem habe er an mehreren Treffen teilgenommen und sei in die Überlegungen zur Waffenbeschaffung mit einbezogen gewesen.
Die mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppierung stehen seit vergangenem Jahr im rheinland-pfälzischen Koblenz vor Gericht. Weitere Verdächtige wurden vor anderem Gerichten angeklagt, darunter unter anderem auch in Düsseldorf.
Die Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter besteht aus verschiedenen Gruppierungen sowie mehr oder weniger unorganisierten Einzelvertretern. Ihre Mitglieder sehen die Bundesrepublik nicht als einen legitimen Staat an und fühlen sich an Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen vielfach nicht gebunden. Es gibt Überschneidungen mit Rechtsextremisten sowie Anhängern sogenannter Verschwörungsideologien.
D.Cunningha--AMWN