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EU-Parlament will länderübergreifend wählbare Kandidaten bei Europawahlen
Das EU-Parlament hat sich für eine Reform der Europawahlen mit europaweit wählbaren Kandidaten stark gemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Zudem soll eine 3,5-Prozent-Hürde eingeführt werden, die das Aus für deutsche Kleinparteien wie Die Partei bedeuten könnte.
Nach dem Vorschlag des Europaparlaments sollen zusätzlich zu den den bisherigen 705 Abgeordneten auf sogenannten transnationalen Listen 28 Abgeordnete gewählt werden können. Sie stünden erstmals nicht nur in einem Land, sondern in allen Mitgliedsländern zur Wahl. Zudem sollen die Europawahlen in allen 27 Mitgliedsländern am selben Tag, dem 9. Mai, stattfinden.
Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten für eine Sperrklausel von 3,5 Prozent, die Parteien erreichen müssen, um es ins EU-Parlament zu schaffen. Dies würde für Deutschland nicht nur wie bisher eine Sperrklausel bei den Bundestagswahlen, sondern auch bei den Europawahlen bedeuten.
Bislang im EU-Parlament vertretene kleine Parteien wie Die Partei oder die Piraten wären dann nicht mehr dabei. Es gebe "kein stichhaltiges Argument" für eine solche Sperrklausel, bemängelte der Abgeordnete der europafreundlichen Reformpartei Volt, Damian Boeselager, in Straßburg. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen warf CDU und CSU vor, sich für die Sperrklausel eingesetzt zu haben, "um Kleinparteien wie Volt oder die Piraten aus dem politischen Diskurs rauszuhalten".
Der Europaabgeordnete der Satirepartei Die Partei, Martin Sonneborn, kritisierte, die Reform greife "vor allem das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht an". Die Verfassungsrichter hatten 2011 und 2014 eine solche Sperrklausel in Deutschland für die EU-Wahlen gekippt.
Das Votum des EU-Parlaments eröffnet die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, die die Wahlreform einstimmig billigen müssen. Ob dies vor der nächsten Europawahl im Jahr 2024 eine Chance hat, ist jedoch offen.
D.Moore--AMWN