-
Drohnen-Vorfall in Leipzig: Dobrindt sieht "neues Bedrohungsszenario"
-
Dobrindt: Drohnen-Vorfall in Leipzig ist "neue Gefahrenqualität"
-
Schwimm-EM: Wesemann gewinnt Gold vom 3-m-Brett
-
Netanjahu stellt sich gegen US-Plan zum Gazastreifen - Armeechef: Gehen "proaktiv" vor
-
Jaissle neuer Teammanager bei Woltemade-Klub Newcastle
-
Behörden in Kolumbien retten Nilpferdbaby der von Drogenboss Escobar eingeführten Herde
-
Studie: Mehr Pumas - weniger Verkehrsunfälle mit Rehen
-
Noosha Aubel: Czy poradzi sobie z problemami Poczdamu?
-
Noosha Aubel: Είναι σε θέση να αντιμετωπίσει τα προβλήματα του Πότσδαμ;
-
Noosha Aubel: Klarar hon av Potsdams problem?
-
Noosha Aubel: Zvládne problémy Postupimi?
-
نوشا أوبيل: هل هي على مستوى التحديات التي تواجهها بوتسدام؟
-
Vier Männer in London von mutmaßlich psychisch kranker Frau niedergestochen
-
Times: Infantino bietet WM-Finale für Unterstützung
-
Schwimm-EM: Pfeif gewinnt ihre dritte Silbermedaille
-
Tour de France Femmes: Niedermaier fährt ins Weiße Trikot
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat El-Sayed gewinnt Senats-Vorwahl
-
Tillman: "Hat zwischen dem Trainer und mir nicht gepasst"
-
Teheran: Iran und Oman einigen sich auf neue Route durch Straße von Hormus
-
Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat gewinnt Senats-Vorwahl
-
Cannabisplantage mit fast 650 Pflanzen in Sachsen-Anhalt entdeckt - zwei Festnahmen
-
Medien: Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
Verkehrsminister Bilger will Wasserstraßen "widerstandsfähiger" machen
-
Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten
-
Zivildienst-Pläne stoßen in SPD auf Widerstand - Verbände stellen Bedingungen
-
Weiter Widerstand in SPD gegen Aus für Rente ab 45 Versicherungsjahren
-
Drohne mit Sprengsatz an Leipziger Flughafen: Sächsische Behörden ermitteln
-
Nach Kompany-Kritik: UEFA ändert Gelbsperren-Regel
-
European Leagues stellt sich gegen WM-Aufstockung
-
Sprengstoff auf Nordseeinsel Norderney gefunden: Strand abgesperrt
-
Industrie erwartet niedrige Kartoffelernte wegen extremer Trockenheit
-
Polizei: Drohne auf Leipziger Flughafen verfügte über "Sprengvorrichtung"
-
努莎·奧貝爾:她能否應對波茨坦面臨的問題?
-
누샤 오벨: 그녀가 포츠담의 문제들을 해결할 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:彼女はポツダムの抱える問題に対処できるのか?
-
नूशा ऑबेल: क्या वह पॉट्सडैम की समस्याओं से निपटने के लिए तैयार हैं?
-
Нооша Аубель: Чи зможе вона впоратися з проблемами Потсдама?
-
IWH-Studie: AfD-Wahlprogramm Sachsen-Anhalt ist nicht finanzierbar
-
Niedrigwasser im Rhein: Unternehmen weichen auf Schiene und Lkw aus
-
Zwei Mitglieder von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen
-
Betrug: 89-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen verliert Gold in mittlerem sechsstelligen Wert
-
Behörden nach möglichen Drohnenvorfällen an Leipziger Flughafen alarmiert
-
Haftstrafen in Hamburger Prozess um rechtsextreme Letzte Verteidigungswelle
-
Nach versuchter Walfang-Sabotage: Island verweist 21 Aktivisten des Landes
-
Wiese setzt bei Rente auf Härtefallregelung und Vertrauensschutz bis 2032
-
Sorge um berufliche Zukunft lässt Interesse an Firmengründungen steigen
-
Zwei Männer in Augsburg getötet: 29-Jähriger in Untersuchungshaft
-
Fußverletzung: EM ohne Rekordläufer Abdilaahi
-
Bundesregierung: Maschine nahe Flughafen Leipzig mit unbekanntem Objekt kollidiert
OVG-Urteil zu Beobachtung von AfD: Weiterhin keine Revision zugelassen
Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) auch nach einer Prüfung keine Revision zugelassen. Der zuständige Senat wies eine Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision am Montag ab, wie das Gericht in Münster mitteilte. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Sache entscheiden.
Das OVG erlaubte nach seinem Urteil im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, weshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bundesverband der Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen legte die Partei Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Auch in zwei weiteren Verfahren wurden die Nichtzulassungsbeschwerden abgelehnt. In den Verfahren ging es um die Einstufung der Jungen Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch als gesichert extremistische Bestrebung. Auch hier billigte das OVG die Einstufungen im Mai und ließ Revisionen nicht zu.
F.Bennett--AMWN