-
PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate
-
Sorge vor Krawallen wie in Frankreich: Gewerkschaft sieht deutsche Polizei besser gerüstet
-
Meta fährt im dritten Quartal Gewinn ein - Belastung aber durch Rechtsstreitigkeiten
-
Emirate schicken Diplomatin Nusseibeh ins Rennen um Amt der UN-Generalsekretärin
-
Tesla übertrifft im dritten Quartal Erwartungen - SpaceX-Aktie steigt durch Fusionspläne
-
Kane trifft: Aber Bayern verpasst Sieg gegen Arsenal
-
Nach Klatsche von München: Leipzig verliert auch bei Real
-
Kane trifft: Aber Bayern verpasst Ausrufezeichen
-
Torserie in zehn Spielen: Kane mit Klubrekord
-
Selenskyj befürwortet Gespräche mit den USA und Russland "so bald wie möglich"
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Meta zu 25 Milliarden Dollar Strafe verurteilt
-
CL: Neuer stellt Müllers Einsatz-Rekord ein
-
Verlag: Autor Orélien hat beim Schreiben von Roman KI verwendet
-
United blamiert sich bei Leipzig-Schreck Como
-
Sicherheitslücke in Programmiersprache PHP: Websites weltweit vorsorglich abgeschaltet
-
Champions League: Füchse verlieren Topspiel bei Veszprem
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Meta-Konzern zu 25 Milliarden Dollar Strafe verurteilt
-
Neuer zurück im Bayern-Tor - Kompany auf der Bank
-
Witkoff: Gespräche mit Putin waren "konstruktiv", es gibt aber noch "wichtige Arbeit"
-
Wittkoff: Gespräche mit Putin waren "konstruktiv", es gibt aber noch "wichtige Arbeit"
-
Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest
-
Grand Départ 2029: Tschechien macht Deutschland Konkurrenz
-
Ukraine-Krieg: Moskau zu neuen Verhandlungen mit Kiew und Washington bereit
-
Weidel pocht auf EU-Reform - AfD will Parlament und Kommission entmachten
-
"Diktator Sánchez": Milei sorgt bei Besuch in Spanien für Eklat
-
Tipps und Anekdoten: Klopp stellt sich Fragen auf Kinder-PK
-
Netanjahu: Bedrohung durch Iran kann nur durch Regierungssturz beseitigt werden
-
Beispielloser El Niño: Eindringlicher UN-Appell für gemeinsame Schutzvorkehrungen
-
Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen
-
Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes
-
Moskau zu Verhandlungen mit der Ukraine und den USA Mitte November bereit
-
NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz
-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
-
Tausende Schüler und Studenten nehmen an Bildungsprotesten in Griechenland teil
-
Deutscher in Russland festgenommen - US-Bürger Hubbard nach vier Jahren frei
-
Frankreich: Gewerkschaft ruft nach erfolglosem Treffen mit Lecornu zu Streiks auf
-
Steinmeier besucht Ende Oktober China
-
Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
-
Panamakanal verzeichnet Rekordjahr
-
Gespräche in Russland: Witkoff legt Putin "Ideen" für Ukraine-Friedensabkommen vor
-
Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage "erheblich" bedroht
-
Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen
-
El Niño: Appell der Vereinten Nationen zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen
-
Korruptionsfall in Ungarn: Ex-Zentralbankchef und Orban-Vertrauter festgenommen
-
Institut: Ländliche Regionen stärker von Ruhestand der Babyboomer betroffen
-
Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen
Eilentscheidung: Propalästinensische Demonstration in Mannheim muss verschoben werden
In Mannheim darf eine propalästinensische Demonstration am Montag, dem Jahrestag des Hamas-Großangriffs auf Israel, nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Eilantrag des Veranstalters gegen die Entscheidung der baden-württembergischen Stadt ab. Die Stadt hatte in der vergangenen Woche verfügt, dass die Demonstration zwar stattfinden dürfe, aber nicht an diesem Tag.
Das bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Es bestehe eine hinreichende Gefahr für die öffentliche Ordnung, und die Verfügung sei zu Recht ergangen, entschied es. Zwar sei auch die Wahl des Zeitpunkts für eine Demonstration vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfasst. Äußerungen des Veranstalters deuteten aber darauf hin, dass er mit der Demonstration eine Rechtfertigung und Relativierung des Großangriffs vom 7. Oktober beabsichtige.
Beispielsweise habe er erklärt, es sei unklar, was am 7. Oktober 2023 geschehen sei. Die Demonstration sei außerdem unter dem Namen einer Organisation angemeldet worden, die sich im Internet ausdrücklich mit der radikalislamischen Hamas solidarisiert habe.
Gerade am Jahrestag des Angriffs beeinträchtige eine solche Veranstaltung das "sittliche Empfinden der Bevölkerung auf empfindliche Weise", führte das Gericht aus. Die Opfer würden als bloße "Begleitschäden" eines an sich "legitimen" Kampfs dargestellt. Dies richte sich gegen die Beispiellosigkeit des Geschehenen und berühre den Kern des Gedenkens.
Das Motto der geplanten Demonstration, "76 Years of Occupation", beziehe sich aus unbefangener Sicht nicht auf den Gazastreifen, sondern auf die Gründung des Staats Israel. Das Existenzrecht Israels würde daher in einer öffentlichen Versammlung und noch dazu in räumlicher Nähe zu den am gleichen Tag stattfindenden Gedenkveranstaltungen für die Opfer in Frage gestellt.
Anders hatte zuvor der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Er erlaubte eine für Montag geplante propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main und bestätigte damit eine Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts. Ein Versammlungsverbot komme laut hessischem Gesetz lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Betracht, hieß es aus Kassel.
Auch über die Demonstration in Mannheim soll nun endgültig die nächsthöhere Instanz entscheiden: Die Eilentscheidung aus Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. Der Veranstalter legte laut Verwaltungsgericht Beschwerde zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof ein, der in Mannheim sitzt.
J.Oliveira--AMWN