-
Netanjahu: Bedrohung durch Iran kann nur durch Regierungssturz beseitigt werden
-
Beispielloser El Niño: Eindringlicher UN-Appell für gemeinsame Schutzvorkehrungen
-
Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen
-
Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes
-
Moskau zu Verhandlungen mit der Ukraine und den USA Mitte November bereit
-
NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz
-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
-
Tausende Schüler und Studenten nehmen an Bildungsprotesten in Griechenland teil
-
Deutscher in Russland festgenommen - US-Bürger Hubbard nach vier Jahren frei
-
Frankreich: Gewerkschaft ruft nach erfolglosem Treffen mit Lecornu zu Streiks auf
-
Steinmeier besucht Ende Oktober China
-
Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
-
Panamakanal verzeichnet Rekordjahr
-
Gespräche in Russland: Witkoff legt Putin "Ideen" für Ukraine-Friedensabkommen vor
-
Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage "erheblich" bedroht
-
Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen
-
El Niño: Appell der Vereinten Nationen zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen
-
Korruptionsfall in Ungarn: Ex-Zentralbankchef und Orban-Vertrauter festgenommen
-
Institut: Ländliche Regionen stärker von Ruhestand der Babyboomer betroffen
-
Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen
-
Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt
-
Nach Wechsel von Schweitzer nach Berlin: Rauschkolb neue SPD-Fraktionschefin in Mainz
-
Verkehrsminister fordern Geld vom Bund für höhere Schienenmaut im Regionalverkehr
-
Macron: Staatenlenker machen nach Ausschreitungen Wahlkampf auf Kosten Frankreichs
-
Mitarbeiterbefragung: Bahn-Angestellte etwas zufriedener - Pessimimus überwiegt
-
Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen
-
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
-
Erster Ebola-Fall in Nigeria: Gefährlicher Bundibugyo-Virusstamm nachgewiesen
-
Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
-
Gewalt bei Protesten in Frankreich: Lecornu trfft Gewerkschaftsvertreter
-
Brüssel geht wegen gefälschter Hotelanzeigen gegen Booking vor
-
Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband
-
Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme
-
Nvidia-Chef Huang fordert schnellen Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Merz betont Bedeutung von Handelsbeziehungen zu China
-
Putin: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ist frei
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" nach 50 Jahren ein
-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für IS-Unterstützerin in Frankfurt am Main
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Unterstützerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und weiterer islamistischer Organisationen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie wurde wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig gesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich die inzwischen 33-Jährige spätestens ab 2008 dem Islamismus zugewandt hatte. Mit ihrem Mann, den sie 2009 standesamtlich heiratete und zwei Kindern im Alter von zwei Jahren sowie zwei Monaten reiste sie in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, um sich der Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan anzuschließen.
2012 wurde ihr Ehemann bei einem US-Drohnenangriff getötet. Daraufhin wurde sie mit einem anderen Mann zwangsverheiratet. Nach wenigen Monaten gelang ihr die Flucht aus der gewalttätigen Verbindung. Ihr insgesamt drittes Kind, das aus dieser Zwangsehe hervorging, wurde ihr weggenommen. Was aus dem Jungen wurde, war unklar.
Im März 2014 heiratete die heute 33-Jährige erneut. Mit diesem Mann reiste sie wenige Monate später nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Die Gefahr einer Schädigung ihrer Kinder nahm die Frau dabei laut Gericht in Kauf. In Syrien war ihr Mann beim IS für Wachdienste eingeteilt. Sie gliederte sich ebenfalls von Beginn an in die Vereinigung ein und unterwarf sich ihren Regeln. In dieser Zeit kamen zwei gemeinsame Kinder des Paars zur Welt.
Die Frau führte den Haushalt und unterstützte ihren Mann dadurch. Das Paar lebte mit insgesamt vier Kindern von den Leistungen der Miliz. Später war er für die Versorgung der Hinterbliebenen von getöteten Kämpfern zuständig. Um der vom IS vorgeschriebenen Geschlechtertrennung gerecht zu werden, wurde die Frau in Tätigkeiten eingebunden, die den Kontakt zu Witwen erforderte.
2019 floh die Familie vor der Anti-IS-Koalition. Schließlich ergab sie sich und war in einem kurdisch verwalteten Lager in Nordsyrien untergebracht. Im November 2022 kehrte die Frau mit ihren Kindern nach Deutschland zurück und wurde festgenommen. Bis Januar 2023 befand sie sich in Untersuchungshaft.
Nach Angaben des Gerichts gestand die Frau die Vorwürfe während der Verhandlung. Sie habe sich glaubhaft von der Ideologie des IS losgesagt. Das Urteil ist rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.
G.Stevens--AMWN