-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
-
Hainer verteidigt Urbig: "Trauen ihm für die Zukunft sehr viel zu"
-
Erlösung für Wirtz - und viel Lob
-
Düsseldorf: Bauarbeiter bei Deckeneinsturz in Hotel verletzt
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger stirbt nach Sturz mit Krankenfahrstuhl in Kanal
-
Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
Datenleck bei Onlineanbieter muss keinen Anspruch auf Schadenersatz bedeuten
Ein Datenleck bei einem Onlineanbieter hat nicht automatisch Ansprüche auf Schadenersatz für betroffene Kunden zur Folge. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte ein Nutzer eines Musikstreamingdiensts.
Der Dienstleister war Opfer eines Hackerangriffs geworden, bei dem personenbezogene Daten abgegriffen und zum Verkauf beziehungsweise später frei zugänglich zum Herunterladen angeboten wurden. Der Kläger machte Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro geltend, weil er durch den Vorfall Kontrollverlust über seine Daten erlitten habe und in großer Sorge sei. Zudem erhalte er seitdem Spamnachrichten.
Das Landgericht wies die Klage im Mai 2024 ab, weil es keinen Kausalzusammenhang zwischen den unzureichenden Schutzmaßnahmen und dem Schaden erkannte. Die Spammails könnten außerdem auch deshalb beim Kläger eingehen, weil der Kläger seine Daten an anderer Stelle weitergebeben habe oder sie anderweitig abgegriffen wurden.
Gegen das Urteil des Landgerichts legte der Kläger Berufung ein. Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts vom 19. September zur Erfolglosigkeit der Berufung zog der Kläger diese zurück.
Y.Nakamura--AMWN