-
Hainer zu FIFA: "Grober Verstoß gegen Corporate Governance"
-
Mindestens 14 Tote bei gegenseitigen Angriffen Russlands und der Ukraine
-
Selbstmordanschlag während Demonstration in Pakistan: 13 Menschen getötet
-
Lula als Präsidentschaftskandidat für Wahl im Herbst in Brasilien gekürt
-
British Open: Henseleit verpasst Major-Sieg dramatisch
-
Waldbrände: Zwei Tote bei Zusammenstoß zweier Löschhubschrauber in Griechenland
-
EM: Hentschel/Avila Sanchez holen Bronze
-
Tour de France Femmes: Wiebes mit dem zweiten Streich
-
Neun Tote bei Selbstmordanschlag während Demonstration in Pakistan
-
Nach WM-Kontroverse: Spanische Sängerin Rosalía entschuldigt sich bei argentinischen Fans
-
Söder: Kanzler Merz steht "sehr stabil und stark"
-
EM: Platz sieben für Mixed-Duett Guisard/Wiehn
-
Neuer britischer Premier Burnham möchte schriftliche Verfassung für sein Land
-
Zwei Löschhubschrauber in Griechenland verunglückt
-
Bas: SPD muss sich neu aufstellen und sichtbarer werden
-
Bas: Kommissionsempfehlungen für Rentenreform kein Wunschergebnis
-
Hitze hat Deutschland weiter im Griff - zum Wochenende Abkühlung in Sicht
-
Trump setzt Iran-Angriffe nach seiner vorherigen Eskalationsdrohung vorerst aus
-
Betrugsversuch: 103-Jährige delegiert falschen Wasserwerker am Nacken aus Wohnung
-
Waldbrände in Griechenland fressen sich weiter fort - Flammenmeer westlich von Athen
-
Niedrigwasser: Rheinpegel sinken an mehreren Orten auf Tiefststand
-
Nach CSD-Anschlag: Union dringt auf rasche Konsequenzen
-
Zeidler zum vierten Mal Europameister
-
Traktor stürzt in Wassergraben: 39-Jährige stirbt in Niedersachsen
-
Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma: Besserer Schutz für Minderheit angemahnt
-
Fifa-Chef Infantino trotz Investoren-Rückziehers weiter massiv unter Druck
-
Zivilschutz: 16 Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen am Wochenende
-
Streit im Nürnberger Flughafen eskaliert: Elf Passagiere von Flug ausgeschlossen
-
Erneuter Gefängnisaufstand in Sri Lanka - Hunderte Soldaten im Einsatz
-
Neugebauer vor EM: "Alles geben, alles raushauen!"
-
Gedenktag: Mahnungen zu besserem Schutz für Sinti und Roma
-
Mehr als 12.000 Hektar Land durch Waldbrände in Griechenland zerstört
-
SPD-Generalsekretär fordert höhere Erbschaftsteuer und Vermögensteuer
-
Amiri bleibt in Mainz: "Auf jeden Fall"
-
Messi kehrt zurück, Lewandowski trifft doppelt
-
Trump: USA und Israel setzen neue Angriffe auf den Iran aus
-
Tebas fordert Infantinos Rücktritt: "Spitze des Eisbergs"
-
Brandt nach Ajax-Wechsel: "Für mich der richtige Schritt"
-
Streit um Migrationskrise in Ceuta: Sondersitzung der EU-Innenminister am Dienstag
-
Wadephul: EU-Kommission muss Schutz der Außengrenzen "absolute Priorität" einräumen
-
Trump: USA und Israel verzichten vorerst auf neue Angriffe auf den Iran
-
"Mit KI erstellt": Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz treten in Kraft
-
Lula wird zum Präsidentschaftskandidaten in Brasilien gekürt
-
Zwei Deutsche unter den Opfern: 13 Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in Peru
-
"Sopranos"-Darsteller Vincent Pastore mit 80 Jahren gestorben
-
Kolumbien: 14 Verletzte bei Sprengstoffanschlag auf Polizeiwache
-
13 Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in Peru - Bericht: Zwei Deutsch unter Opfern
-
EM: Wesemann gewinnt Gold vom 1-m-Brett
-
Ceuta-Krise: SPD-Chef Klingbeil fordert Solidarität mit Spanien
-
Pfeif und Wassen holen EM-Silber im Turmspringen
Karlsruhe: Kostenerstattung für eingestelltes Bußgeldverfahren neu prüfen
Nach einem eingestellten Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens muss neu geprüft werden, wer die Auslagen des Betroffenen zahlen muss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob nach Angaben vom Montag eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom September 2023 auf. Demnach sollte der Betroffene selbst für die Kosten aufkommen. Das sei aber nicht begründet worden, hieß es aus Karlsruhe. (Az. 2 BvR 375/24)
Der Mann hatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von etwa 140 Euro bekommen, weil er innerorts zu schnell gefahren sein sollte. Dagegen legte er Einspruch ein, und das Amtsgericht setzte einen Verhandlungstermin an. Der Verteidiger schaute sich das Blitzerfoto an und erkannte keine Übereinstimmung zwischen seinem Mandanten und dem Fahrer. Es sei nicht derselbe Mann, erklärte er.
Das Verfahren wurde eingestellt. Das Amtsgericht entschied außerdem ohne nähere Erklärung: "Die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse nicht." Dagegen wehrte sich der Mann zunächst vor dem Amtsgericht, später vor dem Hamburger Landgericht, hatte aber keinen Erfolg.
Deswegen zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Unter anderem machte er einen Verstoß gegen das sogenannte Willkürverbot geltend. Dem Beschluss des Amtsgerichts lasse sich nicht einmal im Ansatz entnehmen, warum es ihm die Kosten auferlegt habe, argumentierte er.
Dem stimmte das Bundesverfassungsgericht nun zu. Grundsätzlich müssten die Kosten vom Staat getragen werden, wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt werde, erklärte es. Es gebe zwar einige Ausnahmen. Aus der Entscheidung des Amtsgerichts gehe aber nicht hervor, warum die Kosten dem Betroffenen auferlegt würden.
Darum könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich - ebenso wie später das Landgericht - von "sachfremden Erwägungen" habe leiten lassen. Da die Entscheidung nicht begründet wurde, sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht auszuschließen.
F.Pedersen--AMWN