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Bundestag berät über mögliche Neuregelung der Sterbehilfe
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Grundsatzdebatte über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Dabei warben Abgeordnete quer durch die Fraktionen für zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die eine strengere oder eine liberale Regelung vorsehen. Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther setzte sich für die strengere Regelung, der eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidhilfe vorsieht. An erster Stelle müsse die Prävention vor einem Suizid stellen, sagte die Abgeordnete.
Häufig sei der Sterbewille nur der Wunsch nach der Pause in einer als unerträglich empfundenen Situation. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der ebenfalls diesen Gesetzentwurf unterstützt, verwies darauf, dass die Suizidrate in Ländern mit erlaubter geschäftsmäßigen Sterbehilfe höher sein.
Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr warb für den von ihr mit initiierten Entwurf für ein Suizidhilfegesetz. Ein strafrechtliche Regelung sei "indiskutabel", sagte die FDP-Politikerin. Die Menschen wollten Sicherheit haben, "sterben zu dürfen, wenn es soweit ist". Diesen Menschen solle mit Respekt begegnet werden, statt mit Strafe zu drohen.
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warb für ihren Vorschlag eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. "Im Kern geht es um Selbstbestimmung", sagte sie in der Debatte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem 2020 das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt worden war, müsse respektiert werden.
Die von über 80 Abgeordneten unterstützte Vorlage zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung sieht vor, dass diese dann nicht rechtswidrig sein soll, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist und sich ärztlich beraten lässt.
Der Vorschlag eines "Suizidhilfegesetzes" sieht den Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen vor, die Sterbewilligen ergebnisoffen aufklären.
Nach Künasts Entwurf sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden. Der Bundestag hatte bereits vor gut einem Jahr in einer Orientierungsdebatte über die Sterbehilfe diskutiert, wegen der Bundestagswahl dann aber keine Entscheidung mehr getroffen. Nun wollen die Abgeordneten im Herbst eine Entscheidung treffen.
O.Norris--AMWN